Rechnungshof: Hauptausschuss erstellt Einer-Vorschlag für Plenum

Wien (APA) - Formal wird der neue Rechnungshofpräsident Mitte Juni vom Plenum des Nationalrats gewählt - die Entscheidung fällt aber de fact...

Wien (APA) - Formal wird der neue Rechnungshofpräsident Mitte Juni vom Plenum des Nationalrats gewählt - die Entscheidung fällt aber de facto im 28-köpfigen Hauptausschuss. Dort wird am Tag nach dem Kandidaten-Hearing (also am 9. Juni) ein Wahlvorschlag erstellt und dieser Vorschlag darf laut Parlamentsdirektion nur auf einen Namen lauten. Ein Vorschlag mit mehreren Kandidaten zur Auswahl wäre unzulässig.

„Der Hauptausschuss hat einen konkreten Entscheidungsvorschlag in Form eines auf eine Person lautenden Wahlvorschlages an das Plenum vorzulegen“, heißt es im Büro von Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), die dem Hauptausschuss vorsitzt. Ein auf mehrere Personen lautender Vorschlag wäre somit zurückzuweisen.

Laut Bures‘ Sprecherin wurde die Zulässigkeit von Mehrpersonenvorschlägen in der Präsidiale am 12. Mai beraten und ein Gutachten bei der Parlamentsdirektion in Auftrag gegeben. Dieses sei zum Ergebnis gekommen, dass nur ein Einer-Vorschlag zulässig sei. Im übrigen habe der Wahlvorschlag des Hauptausschusses seit 1947 immer nur auf jeweils einen Kandidaten gelautet.

Rechtlich theoretisch möglich (praktisch aber wohl unwahrscheinlich) wäre übrigens, dass der Hauptausschuss letztlich einen Kandidaten nominiert, der nicht zum Hearing am 8. Juni antritt. Dies deshalb, weil das öffentliche Hearing rechtlich nicht vorgesehen und nur ein freiwilliger Akt des Parlaments ist.

Grundsätzlich wurde vereinbart, dass jede Fraktion maximal zwei Kandidaten für das Hearing nominiert. Dieses findet vor den Abgeordneten des Hauptausschusses statt, der bei dieser Gelegenheit allerdings nur informell tagt, weil ein Hearing in regulärer Sitzung laut Geschäftsordnung nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürfte.