Deutscher Justizminister will Mietpreisbremse falls nötig verschärfen
Berlin (APA/AFP) - Der deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD) ist angesichts von Zweifeln an der Wirksamkeit der Mietpreisbremse zu einer ...
Berlin (APA/AFP) - Der deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD) ist angesichts von Zweifeln an der Wirksamkeit der Mietpreisbremse zu einer Verschärfung bereit. Sollte der gesetzlich festgelegte Höchstpreis für Mietimmobilien „im größeren Stil“ missachtet werden, werde er auf Nachbesserungen dringen, sagte Maas der „Süddeutschen Zeitung“ vom Mittwoch.
Einer neuen Studie zufolge, zeigt die vor einem Jahr eingeführte Bremse kaum Wirkung und wird wegen zu laxer Strafen oft ignoriert.
Die Mietpreisbremse habe bisher „die Hoffnung nicht erfüllt, den Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu verlangsamen“, teilte das hinter der Studie stehende Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit. Im Gegenteil: In betroffenen Städten habe die Regelung kurzfristig sogar zu noch schneller steigenden Mieten geführt, da Eigentümer die Preise kurz vor Einführung der Bremse noch einmal kräftig angehoben hätten.
Gerade dort, „wo Investoren erwarten konnten, dass eine Mietpreisbremse eingeführt wird“, sei der kurzfristige Preisanstieg besonders deutlich ausgefallen, erklärte DIW-Ökonom Claus Michelsen. Dabei half den Eigentümern den Wirtschaftsforschern zufolge eine Ausnahme im Gesetz: Einmal erzielte Mieten müssen auch dann nicht mehr gesenkt werden, wenn sie mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.
Weitere Probleme sind laut DIW mangelnde Sanktionen bei Nichtbeachtung sowie Schwierigkeiten für Mieter, ihr Recht durchzusetzen.
Das DIW untersuchte die Mietpreisentwicklung in nebeneinanderliegenden vergleichbaren Postleitzahl-Bezirken, in denen einer der Bremse unterliegt und ein anderer nicht. Dabei seien keine relevanten Unterschiede festgestellt worden. In unregulierten Regionen seien die Mieten monatlich um rund 0,24 Prozent gestiegen, in Gegenden mit Mietpreisbremse sogar um 0,26 Prozent.
Da sich der aufwärts zeigende Mietpreistrend teils noch verstärkt habe, rechnen offenbar auch viele Investoren laut DIW nicht mit Einbußen durch die Bremse. Die vor Einführung geäußerte Befürchtung, die dringend benötigte Bautätigkeit könnte eingedämmt werden, bestätigte sich demnach nicht.
Justizminister Maas zeigte sich offen für Verschärfungen. Vermieter könnten beispielsweise dazu verpflichtet werden, die Vormiete automatisch offenzulegen und Mieter Anspruch darauf erhalten, zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zum Vertragsschluss zurückzubekommen, sagte Maas der „Süddeutschen“.
Der Minister verteidigte sein Gesetz aber im Grundsatz: Erstmals bestimme „nicht mehr allein der Vermieter die Höhe des Mietpreises, sondern es gibt eine objektive gesetzliche Grenze“. Es werde aber „eine gewisse Zeit brauchen“, bis die Rechte in der Praxis wahrgenommen werden. Er könne die Mieter dazu „nur ermutigen“. Strafen für Missachtung der Bremse durch Vermieter lehnte Maas indes ab. Es sei nicht davon auszugehen, „dass jeder Eigentümer seine Mieter betrügen will“.
Laut Mietpreisbremse darf die Miete bei Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent überschreiten. Bei Neubauten und der ersten Vermietung nach umfassender Sanierung gilt die Regelung nicht. Die Mietpreisbremse können die Bundesländer seit Juni 2015 in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erlassen. Zuständig für die Durchsetzung ist allerdings der Mieter selbst - er muss notfalls gegen seinen Vermieter vor Gericht ziehen.