Unbeholfener Tankstellenräuber zu drei Jahren Haft verurteilt
Anfang April versuchte ein 27-jähriger Unterländer mit einer Schreckschusspistole eine Tankstelle in Brixlegg zu überfallen. Vor Gericht war er am Donnerstag umfänglich geständig.
Innsbruck, Brixlegg – Wegen versuchten schweren Raubes musste sich am Donnerstag ein 27-jähriger Unterländer vor Richterin Nadja Obwieser am Landesgericht Innsbruck verantworten. Er hatte Anfang April versucht eine Tankstelle in Brixlegg mit Sturmhaube und Brille vermummt zu überfallen. In der Hand hielt er eine Schreckschusspistole. Doch der Angestellte konnte den Räuber mit einer erhobenen Weinflasche ohne Beute in die Flucht schlagen.
Durch Hinweise aus der Bevölkerung kamen die Ermittler rasch auf die Spur des mutmaßlichen Täters: Drei Tage später wurde der 27-Jährige festgenommen. Er legte auch gleich ein Geständnis ab. Sein Motiv: Geldnöte.
Taxi als Fluchtfahrzeug bestellt
Vor dem Schöffensenat zeigte sich der Unterländer am Donnerstag wie bereits schon vor der Polizei umfänglich zum Überfall geständig. Es sei eine Kurzschlussreaktion aufgrund seiner finanziellen Schieflage, die durch die Kosten seines Kokainkonsums verursacht wurde, gewesen.
Auch die überfallene Tankstellenangestellte schilderte, dass sie den Räuber erst gar nicht ernst genommen und gleich Zweifel an der Echtheit seiner Waffe gehabt habe. Während er von der Angestellten Geld forderte, hätte er mit dem ganzen Körper gezittert. Wie unüberlegt die Tat war zeigt, dass der Unterländer, der mit der Tankstellenangestellten zudem noch bekannt war, ein Taxi in die Nähe der Tankstelle gerufen hatte, um nach dem Überfall schnell damit flüchten zu können.
Fußfessel möglich
Der Schöffensenat reihte bei einem Strafrahmen von einem bis 15 Jahren Haft diesen Überfall offenbar zutreffend ein und verhängte drei Jahre Haft, davon jedoch zwei Jahre bedingt, was die Anwendung einer Fußfessel nicht ausschließt. Auf Anfrage der TT bestätigte der Arbeitgeber des Verurteilten bereits, dass er diesen wieder anstellen werde, da er vor dem Überfall immer zuverlässig „für zwei“ gearbeitet hätte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (TT.com, fell)