Fitnesstraining mit Strom - Kein Schadenersatz für Knochenbrüche
Berlin (APA/dpa) - Eine Freizeitsportlerin ist vor Gericht mit ihrer Forderung nach Schmerzengeld und einer Pension wegen eines Unfalls in e...
Berlin (APA/dpa) - Eine Freizeitsportlerin ist vor Gericht mit ihrer Forderung nach Schmerzengeld und einer Pension wegen eines Unfalls in einem Sportstudio gescheitert. Die Frau hatte behauptet, beim Training mit Stromreizen durch einen elektrischen Schlag verletzt worden zu sein, teilte das Berliner Kammergericht am Mittwoch mit.
Die Klägerin wollte 50.000 Euro und eine vierteljährliche Pension von knapp 2.000 Euro erstreite. Die Klägerin hatte angegeben, sich durch den Stromschlag die Schultern ausgerenkt und Trümmerbrüche in den Armen erlitten zu haben. Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte das Urteil der ersten Instanz. Das Fitnessstudio habe nicht damit rechnen müssen, dass es durch das Hochdrehen der Stromregler zum Unfall kommt.
Ein schuldhaftes Handeln des Studios könne nicht festgestellt werden, hieß es. Aus den widersprüchlichen Angaben der 1951 geborenen Frau habe das Gericht auch nicht entnehmen können, dass sie den Strom nicht mit Absicht auf Maximalstufe gestellt habe. Ein Mitarbeiter hatte das Gerät abgestellt, als er den Höchstwert bemerkte.
Erst durch den Unfall liegt laut Gericht aber auf der Hand, dass es beim Training mit Strom in voller Stärke zu so schweren Muskelkontraktionen bei den Sportlern kommen könne.