Boxen: Startberechtigung für Profis bei Olympia bestätigt

Rio de Janeiro/Lausanne (APA/sda) - Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Lausanne hat der Box-Weltverband (AIBA) allen Profi...

Rio de Janeiro/Lausanne (APA/sda) - Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Lausanne hat der Box-Weltverband (AIBA) allen Profis die Startchance bei den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro eröffnet. 84 von 88 teilnehmenden Mitgliedsverbänden stimmten für die nötige Regeländerung. Bei einer AIBA-Tagung Ende Februar war ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst worden. Die Abstimmung am Mittwoch galt als Formsache.

Interesse an einem Start hatte Wladimir Klitschko für die Ukraine bekundet. Der 40-jährige Ex-Weltmeister bestreitet aber am 9. Juli den Rückkampf gegen den Briten Tyson Fury. An der Olympia-Qualifikation kann er nicht teilnehmen. Für seinen zweiten Olympia-Start - 1996 gewann er Gold im Superschwergewicht - benötigte er folglich eine Wildcard. Solche hat die AIBA bisher aber nicht vorgesehen.

Beim Qualifikationsturnier vom 3. bis 8. Juli in Venezuela werden 26 Olympia-Startplätze vergeben. Voraussetzung für eine Teilnahme ist auch für die Profis, dass sie in einem nationalen Doping-Testprogramm integriert sind. Letzteres trifft beispielsweise auf Klitschko nicht zu. Der Ukrainer unterzieht sich nur Wettkampf-, aber keinen Trainingskontrollen, weil diese vom Bund Deutscher Berufsboxer nicht verlangt werden.

Um am Qualifikationsturnier in Venezuela teilnehmen zu können, muss man zudem vom nationalen Verband angemeldet werden. An der Olympia-Qualifikation nehmen neben Profis aus den bekannten Weltverbänden der Berufsboxer Athleten aus der halbprofessionellen Boxserie WSB und der 2014 gegründeten Profisparte APB des olympischen Verbandes AIBA teil. Gekämpft wird über drei Runden zu je drei Minuten.

Österreichs Chancen auf eine Rio-Teilnahme im Boxen stehen schlecht. Edin Avdic und Howig Grigorijan versuchen es aber beim für sie letztmöglichen Ausscheidungsturnier vom 14. bis 26. Juni in Baku.

(Ergänzte Fassung: letzter Abschnitt mit Schweizer Bezug)