Hypo-U-Ausschuss - Brandstetter erläutert Insolvenz-Abneigung
Wien/Klagenfurt (APA) - Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat am Donnerstag als Zeuge im Hypo-U-Ausschuss nüchtern-juristisch ausge...
Wien/Klagenfurt (APA) - Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat am Donnerstag als Zeuge im Hypo-U-Ausschuss nüchtern-juristisch ausgeführt, warum eine Insolvenzlösung für die Hypo 2014 undenkbar gewesen sei. „Einfach so einen Konkurs“ herbeizuführen sei vor allem bei einer Bank im Staatsbesitz, in dem sich die Hypo seit Ende 2009 befand, nicht ohneweiters möglich, verwies Brandstetter auf „drohende Konsequenzen“.
Mögliche Konsequenz wäre ein Bankrun gewesen, so der Politiker, der auch sagte, dass er ganz am Anfang seiner Zeit als Justizminister eine Insolvenz nicht so sehr ausgeschlossen habe, als nach „näherer Beschäftigung und Erörterung“. Durch die „Überlegung maßgeblicher Argumente“ sei man „immer mehr abgerückt von einer Insolvenz“. „Eine bloße Insolvenz hätte man nicht als sinnvolle Lösung qualifizieren können“, so der Spitzenpolitiker, der früher als Strafverteidiger unter anderem auch für den Langzeit-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer tätig war.
Ein Sondergesetz (HaasanG) 2014 habe man als Justizministerium aber mittragen können und wollen. Es sah die - umgesetzte - Einrichtung einer Abbaugesellschaft vor, „die nicht insolvenzfest ist“, so Brandstetter. Die Insolvenz der Abbaugesellschaft sollte sehr wohl weiter „Option“ bleiben. Diese Möglichkeit war dem Minister zufolge ein wichtiges Argument für die immer geplanten Verhandlungen mit Gläubigern - das war das Konzept. Zur Gläubigerbeteiligung soll es aktuell ja kommen, eine Lösung scheint greifbar, ist aber noch nicht endgültig durch.
Eine direkte Insolvenz der gesamten Bank ohne vorherige Spaltung hätte Brandstetter zufolge insgesamt die Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt, auch im Sinne der Verhandlungen mit den Gläubigern. Um sich abzusichern, habe man auch Experten von außerhalb des Justizministeriums eingebunden. Natürlich gebe es aber auch immer unterschiedliche Meinungen, räumte Brandstetter ein. Eine Insolvenz wäre bequem, aber nicht verantwortungsvoll gewesen, der Bund, also der Steuerzahler, „hätte alles zahlen müssen“.
Auf seine Tätigkeit als Anwalt im Hypo-Zusammenhang wollte Brandstetter auf Nachfragen von Verfahrensrichter Walter Pilgermair gar nicht eingehen. Es sei nicht Untersuchungsgegenstand, aus rechtsstaatlichen Gründen könne er zu früheren Verfahren gar nichts sagen. Der Justizminister hielt aber fest, „dass es hier keine Mandate gab, die in irgendeiner Form das heutige Thema berühren“. Es geht in der letzten U-Ausschussphase um die politischen Handlungen und Unterlassungen in der Zeit der Hypo als staatliche Bank. Brandstetter wurde Mitte Dezember 2013 Justizminister, begann sich, wie er sagte, spätestens ab Jänner 2014 intensiv mit der Hypo zu beschäftigen. Es sei immer um eine rasche Lösung und bestmögliche Lösung für die Steuerzahler gegangen - unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen und juristisch korrekt, betonte Brandstetter mehrmals. Die Rahmenbedingungen im Sinne von EU-Richtlinien für Bankenabwicklungen veränderten sich damals.