Nachbarn in Walchsee über Paintball-Übungen entsetzt
Weil ein 18-Jähriger am elterlichen Grundstück herumschoss, rief ein Ehepaar die Polizei. Laut BH ist ein Paintball-Marker aber keine Waffe.
Von Michael Mader
Walchsee –Entsetzt, regelrecht schockiert – so reagierte eine Frau aus Walchsee auf das, was sich vor einiger Zeit im Garten ihres Nachbarn abspielte. Sie hatte beobachtet, wie der 18-jährige Sohn des Grundstückseigentümers, mit einer Art Kampfmontur bekleidet, mit einer CO2-Waffe teilweise stehend, teilweise am Boden liegend herumgeschossen hatte.
„Am Grundstück entlang verläuft eine Straße, auf der Fußgänger spazieren gehen und auch Autos fahren. Es ist die Zufahrt zu mehreren Häusern“, gab der Ehepartner der Frau einige Tage später zu Protokoll, nachdem sie unmittelbar nach dem Vorfall bereits die Polizei alarmiert hatte.
„Uns wurde allerdings mitgeteilt, dass der 18-jährige Mann diese Waffe besitzen dürfe und alles machen dürfe, was von uns beobachtet wurde. Es gebe für die Polizei keinen Grund zum Eingreifen“, beklagt sich der Mann, der in diesem Fall nämlich einen Verstoß gegen das Waffengesetz anprangert.
Thomas Föger, Leiter der Abteilung Sicherheit an der Bezirkshauptmannschaft in Kufstein, klärt auf: „Hier gibt es mittlerweile eine Rechtsprechung. Ein so genannter Paintball-Marker ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, aber auch kein Spielzeug.“ Es gebe eine eigene Verordnung für Softairwaffen. Diese laute, dass sie an Personen unter 18 Jahren nicht verkauft und abgegeben werden dürfen.
Zudem treffe hier das Tiroler Jugendschutzgesetz in puncto jugendgefährdender Gegenstände zu. Auch dort sei nachzulesen, dass Paintball-Marker von unter 18-Jährigen nicht zu verwenden sind. Föger: „Dasselbe gilt übrigens auch für Softguns. Auch diese dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft und von ihnen natürlich auch nicht verwendet werden.“ Gerade Letztere werden aber oft von Jugendlichen und sogar Kindern benützt – das weiß auch Föger.
Ohne den Vorfall in Walchsee zu kommentieren, hält Föger fest, dass es Personen über 18 Jahren damit aber auch grundsätzlich erlaubt ist, einen Paintball-Marker zu gebrauchen: „Natürlich muss man sich das immer im Einzelfall genau anschauen.“ Solange allerdings keine Anstandsverletzung vorliege oder niemand bedroht werde, sei das strafrechtlich gesehen erlaubt.