EU-Generalanwalt sieht im Streit VKI/Amazon heimische Gerichte am Zug

Brüssel/Wien/Luxemburg (APA) - Im Streit zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und dem Online-Händler Amazon um gesetzeswidri...

Brüssel/Wien/Luxemburg (APA) - Im Streit zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und dem Online-Händler Amazon um gesetzeswidrige Klauseln sieht der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die österreichischen Gerichte am Zug, geht aus dessen Stellungnahme vom Donnerstag hervor.

Der VKI hat vor österreichischen Gerichten eine Unterlassungsklage gegen die in Luxemburg ansässige Amazon EU erhoben. Er verlangt von Amazon, bestimmte Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr zu verwenden. Unter anderem beanstanden die Konsumentenschützer Klauseln zum Widerrufsrecht, zur Zahlung auf Rechnung und zum Zahlungsverzug, sowie die Rechtswahlklausel, wonach die Verträge luxemburgischem Recht unterliegen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) wollte dazu vom EuGH wissen, nach welchem Recht die beanstandeten Klauseln zu beurteilen sind: Nach österreichischem Recht oder nach luxemburgischem Recht. Mit dem Spruch des EuGH in dem Rechtsstreit (C-191/15) ist in drei bis sechs Monaten zu rechnen.

~ WEB http://www.amazon.com/

http://www.konsument.at

http://curia.europa.eu/ ~ APA174 2016-06-02/11:08