Kärntner wegen illegaler Dopingsubstanzen verurteilt

Klagenfurt (APA) - Ein 47 Jahre alter Kärntner ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz un...

Klagenfurt (APA) - Ein 47 Jahre alter Kärntner ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz und Anstiftung zu falscher Beweisaussage zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann bezog eine Vielzahl unterschiedlicher Substanzen - Anabolika, Wachstumshormone, Potenzmittel - und gab sie weiter. Er war geständig, bestritt aber teilweise die Mengen.

Der einschlägig vorbestrafte Hobbysportler und selbstständige Handwerker rechtfertigte seine Taten gegenüber Richter Gerhard Pöllinger: „Ich habe so einen Druck beim Arbeiten, man hat dann einfach mehr Energie.“ Der Chefermittler vom Bundeskriminalamt sagte im Zeugenstand: „Ein Großhändler war er keiner, aber nach dem Gesetz waren es große Mengen.“

Die erste Hausdurchsuchung beim Angeklagten hatte im Dezember 2014 noch die Finanzpolizei durchgeführt. Dabei wurden zwar alle gefundenen Verpackungen von Doping-Material fotografisch genau dokumentiert, beschlagnahmt wurde aber nicht alles. „Ein großer Teil wurde dort gelassen, die haben sich nicht so gut ausgekannt damit“, so der Chefermittler. Der Richter darauf: „Das könnte zum Glück des Angeklagten werden.“

Staatsanwalt Christian Pirker warf dem Angeklagten „Diskreditierung des Amateursports“ vor und forderte eine angemessene Strafe. Für die Strafbemessung ausschlaggebend war aber letztlich die Anstiftung zur Falschaussage. Während der Ermittlungen hatte der Angeklagte seinen Bruder telefonisch dazu aufgefordert, bei der Polizei den wahren Zeitraum des Dopings zu verheimlichen. Das Gespräch wurde aufgezeichnet.

„15 Monate, davon fünf Monate unbedingt - damit sind wir noch weit in der unteren Hälfte des Strafrahmens“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Problematisch seien vor allem die Vergangenheit des Angeklagten und der rasche Rückfall nach einer Verurteilung wegen Dopings 2012. Der Spruch ist noch nicht rechtskräftig.