Aserbaidschan muss an Menschenrechtler Arif und Leyla Yunus zahlen

Straßburg/Baku (APA/dpa) - Die Ex-Sowjetrepublik Aserbaidschan muss die Menschenrechtler Leyla und Arif Yunus für schlechte ärztliche Versor...

Straßburg/Baku (APA/dpa) - Die Ex-Sowjetrepublik Aserbaidschan muss die Menschenrechtler Leyla und Arif Yunus für schlechte ärztliche Versorgung während ihrer Haftzeit entschädigen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sprach den Regimekritikern am Donnerstag je 13.000 Euro Schmerzensgeld und zusammen 4.000 Euro Kostenerstattung zu.

Die Justiz der von Präsident Ilham Aliyev autoritär geführten Republik habe „langandauerndes mentales und körperliches Leiden“ der kranken Häftlinge verursacht. Dies sei ein Verstoß gegen deren Menschenrechte gewesen.

Leyla Yunus leitet das Institut für Frieden und Menschenrechte in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku. Sie und ihr Mann Arif waren 2014 festgenommen und 2015 wegen Betrugs zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Der Europarat und Menschenrechtler kritisierten den Prozess als politisch motiviert, Aserbaidschan wies den Vorwurf zurück. Die Bürgerrechtler kamen Ende 2015 auf Bewährung frei.

Ab Herbst 2014 durfte ein Arzt der Berliner Charite Leyla Yunus untersuchen. Die Behörden hätten gewusst, dass die Häftlinge gesundheitliche Probleme hätten, erklärte der Gerichtshof. Die Häftlinge seien aber nicht wie verordnet behandelt und mit Medikamenten versorgt worden.

~ WEB http://www.echr.coe.int/echr/ ~ APA324 2016-06-02/13:32