EU hat Leitlinien für Umgang mit Plattformen wie Airbnb vorgelegt

Brüssel/San Francisco (APA) - Die EU-Kommission hat am Donnerstag Leitlinien veröffentlicht, um den Umgang mit Plattformen wie die Taxi-App ...

Brüssel/San Francisco (APA) - Die EU-Kommission hat am Donnerstag Leitlinien veröffentlicht, um den Umgang mit Plattformen wie die Taxi-App Uber, den Online-Zimmervermieter Airbnb oder Carsharing in den Mitgliedsländern möglichst zu vereinheitlichen. Derzeit driften die Vorgehensweisen noch weit auseinander.

Verbraucherschutzfragen, Haftungsfragen sowie, dass jedes Unternehmen gleichermaßen Steuern bezahle, müssten geklärt werden, sagte der Vize-Präsident der Kommission, Jyrki Katainen, am Donnerstag in Brüssel.

Katainen hob die inzwischen große wirtschaftliche Bedeutung von „Innovationen im Dienstleistungsbereich“ hervor, räumte aber ein, dass diese nicht immer mit dem bestehenden Recht übereinstimmten. Plattformen wie Uber oder Airbnb sind deshalb ständig in der Kritik.

Da die EU im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsräumen ist, will sie sich neuen Geschäftsmodellen nicht verschließen. „Es gibt sehr viele kreative Menschen in Europa, die großes Potenzial haben“, so Katainen. Absolute Verbote sollten das letzte Mittel bleiben.

Plattformen sollten keinen Genehmigungs- oder Zulassungsanforderungen unterliegen, wenn sie lediglich als Vermittler zwischen Verbrauchern und den Anbietern der eigentlichen Dienstleistung auftreten (z. B. Beförderung oder Unterkunft), so die EU-Kommission. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten zwischen Einzelpersonen, die gelegentlich Dienstleistungen erbringen, und gewerbsmäßigen Anbietern unterscheiden.

Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Verbraucher „gut vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt werden, ohne dass unverhältnismäßige Pflichten für Privatpersonen entstehen, die nur gelegentlich Dienstleistungen erbringen“.

Gemeinsame Plattformen können von der Haftung für Informationen, die sie im Namen von Dienstanbietern speichern, ausgenommen werden. Sie sollten jedoch nicht von der Haftung für von ihnen selbst angebotene Dienstleistungen wie Zahlungsabwicklungen ausgenommen werden. Die Kommission ruft die gemeinsamen Plattformen dazu auf, weiter auf freiwilliger Basis gegen gesetzeswidrige Online-Inhalte vorzugehen und das Vertrauen so zu stärken.

Das Arbeitsrecht liege überwiegend in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und werde durch EU-Mindestsozialstandards und die EU-Rechtsprechung ergänzt, so die EU-Behörde. Die Mitgliedstaaten könnten bei der Entscheidung, ob jemand als Beschäftigter einer Plattform gilt, möglicherweise Kriterien wie das Vorliegen eines Abhängigkeitsverhältnisses, die Art der Arbeit und die Frage der Entlohnung heranziehen, schlägt die Kommission vor.

Die EU-Behörde fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die Anwendung der Steuervorschriften weiter zu vereinfachen und klarer zu gestalten. Die Plattformen sollten uneingeschränkt mit den nationalen Behörden kooperieren, um Wirtschaftstätigkeiten zu erfassen und die Steuererhebung zu erleichtern.

Im Vorjahr wurde der Umsatz, den solche Plattformen erzielten, in der EU auf 28 Mrd. Euro geschätzt. Gegenüber 2014 war das eine Verdoppelung.

~ WEB https://www.uber.com/

https://www.airbnb.com ~ APA326 2016-06-02/13:33