Mindestsicherung - Steiermark novelliert und verschärft Sanktionen
Graz (APA) - Die steirische Landesregierung hat sich wie im Frühjahr angekündigt auf ein Maßnahmenpaket der Mindestsicherung geeinigt. Diese...
Graz (APA) - Die steirische Landesregierung hat sich wie im Frühjahr angekündigt auf ein Maßnahmenpaket der Mindestsicherung geeinigt. Dieses sieht eine Verschärfung der Sanktionen bei Missbrauch vor. Der Grundbetrag von 837 Euro bleibe aber. Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) sprach bei der Präsentation am Donnerstag von nur rund 128 Missbrauchsfällen bei rund 20.000 Beziehern.
Kampus sagte, was die Arbeit der Landesregierung auszeichne, seien nicht die lauten Töne und das parteipolitische Geplänkel, sondern die Konzentration auf die Arbeit für die Menschen. „Wir haben die Lösung bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung zusammen mit dem Bund präsentieren wollen, dieser war aber noch nicht so weit“, sagte die Landesrätin. Beschlossen wird die Novellierung Anfang Juli.
Bei rund 20.000 Beziehern habe es 128 Fälle gegeben, „in denen man vielleicht das Wort Missbrauch in den Mund nehmen könnte. Selbst wenn 99 Prozent die Mindestsicherung richtig verwenden, müssen Schlupflöcher geschlossen werden, zwischen S und Bezirksverwaltungsbehörden“, so Kampus. Es habe Fälle gegeben, da hätten Personen die Mindestsicherung bezogen, die arbeitsfähig, aber nicht arbeitswillig gewesen seien. Diese seien zur nächsten Bezirksbehörde gegangen und hätten sie dort „aufgefüllt“ bekommen. Diese Lücke werde nun geschlossen.
Bisher habe es ein langwieriges Mahnverfahren gegeben, das werde nun verkürzt. „Wir können sofort um 25 Prozent kürzen“, sagte Kampus, in weiteren Schritten um bis zu 100 Prozent. Auch werde mehr Gewicht auf Sach- statt Geldleistungen gelegt, etwa bei Miete oder Betriebskosten. „Mit dem Bild von Essensmarken fange ich wenig an“, so die Landesrätin, die auch erklärte, dass der Bund bereits „über unser Modell spricht“.
Der Kernpunkt in der Integrationshilfe seien Sachleistungen: Diese neue Sozialleistung zwischen Grundversorgung und Mindestsicherung ist gekoppelt an Asyl auf Zeit (drei Jahre, Anm.). „Da brauchen wir andere Auflagen als bei der Mindestsicherung. Es ist ein Unterschied, ob jemand schon lange hier ist oder erst gekommen“. Man müsse in Werte- und Orientierungskurse und Sprachkurse gehen, andernfalls sei Kürzung die Sanktion. Hier gehe es um eine Mischung aus Geld- und Sachleistungen. Kampus kann sich vorstellen, dass Gemeinden, die mehr beitragen, auch mehr aus dem Finanztopf erhalten sollen..
Unabhängig von der Mindestsicherung sagte Kampus, dass auch leistbares Wohnen in der Steiermark neu organisiert werde. Die derzeit mögliche Dreifachunterstützung werde auf eine zusammengeführt, das werde in den nächsten Wochen ausgearbeitet.
Die Soziallandesrätin plädierte dafür, dass man von Lohn und Arbeit wieder müsse leben können. „Wir haben 33 Millionen Euro jährlich im Einsatz, um Menschen aus der Mindestsicherung wieder in Beschäftigung zu bringen. Wir haben die berühmten 70 Prozent-Aufstocker, die vom Gehalt nicht leben können. Wir haben über 7.000 Kinder in der Mindestsicherung, weil Eltern vom Gehalt nicht leben können. Das sind Menschen, die unsere Hilfe brauchen“, sagte Kampus.
ÖVP-Gesundheitslandesrat Christopher Drexler sagte, das in der Regierungsvereinbarung vor einem Jahr gesetzte Ziel sei nun erreicht: „Wir zeigen, wie handlungsfähig eine bürgerlich-sozialdemokratische Koalition sein kann.“ Er gab sich überzeugt, dass sich eine vom Bund ausgehende neue Lösung für die Mindestsicherung am steirischen Modell orientieren werde.
LH Hermann Schützenhöfer (ÖVP) sprach von einem durchdachten Konzept. LHStv. Michael Schickhofer (SPÖ): „Steirischer Stil ist es, Lösungsvorschläge zu machen. Ich hoffe, dies ist ein Vorschlag, der von anderen aufgegriffen wird“. Man wolle weiterhin Vorbild und Reformmotor für Österreich sein.