Ukraine: Werchowna Rada beschließt Gerichtsreform
Kiew (APA) - Das ukrainische Parlament hat am Donnerstag mit deutlicher Mehrheit eine Gerichtsreform sowie die dafür nötige Verfassungsänder...
Kiew (APA) - Das ukrainische Parlament hat am Donnerstag mit deutlicher Mehrheit eine Gerichtsreform sowie die dafür nötige Verfassungsänderung beschlossen. Das von Präsident Petro Poroschenko vorgeschlagene Gesetz sieht unter anderem eine Vereinfachung des Gerichtssystems sowie eine Abnahme politischer Einflussmöglichkeiten vor.
281 Abgeordnete der Werchowna Rada votierten am Donnerstag zunächst für das Gesetz „Über den Aufbau des Gerichtssystems und den Status von Richtern“, anschließend stimmten gar 335 Abgeordnete für Veränderungen der ukrainischen Verfassung, die für das Inkrafttreten der Gerichtsreform nötig sind. Präsident Poroschenko hatte sich zuvor in einer emotionalen Rede im Parlament an die Volksvertreter gewandt und um ihre Unterstützung gebeten.
Die Reform sieht die Schaffung eines neuen Obersten Gerichtshof in den nächsten sechs Monaten vor, der die Funktionen des bisherigen Höchstgerichtes sowie von höheren Wirtschafts-, Verwaltungs-, Zivil- und Strafgerichten übernehmen wird. Parallel installiert die Ukraine zwei Spezialgerichte, die in erster Instanz für Korruptionsverbrechen sowie Urheberrechtsfragen zuständig sein werden.
Gleichzeitig reduziert das neue Gesetz politische Einflussmöglichkeiten auf das Gerichtssystem: Der Präsident verliert die Möglichkeit, per Erlass Gerichte einzurichten oder zu liquidieren, das Parlament spielt in Hinkunft bei der Strafverfolgung von Richtern keine Rolle mehr. Um einen Richter zu verhaften, benötigen Strafverfolger nunmehr die Zustimmung des von Richtern dominierten „Hohen Justizrates“ - bisher bedurfte es eines Parlamentsbeschlusses.
In der schriftlichen Erklärung zum Gesetz betonte ein hochrangiger Vertreter der ukrainischen Präsidentschaftskanzlei aber auch neue Möglichkeiten im Kampf gegen die Korruption, die zuletzt in der Ukraine gerade auch mit der Rechtsprechung in Verbindung gebracht worden war.
Die Beobachtung der wirtschaftlichen Situation von Richtern wird gesetzlich verankert, sollte ein Richter die legale Herkunft seines Vermögen nicht belegen können, stellt dies einen Entlassungsgrund dar.
Ebenso gegen Korruption gerichtet ist eine geplante deutliche Anhebung des Grundgehalts von Richtern, das auf zumindest 30 ukrainische Mindestgehälter (derzeit 1.553 Euro) erhöht werden soll.