VwGH kippte Glücksspiellizenz für Novomatic in NÖ

Wien/Gumpoldskirchen (APA) - Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat den Zuschlag für kleines Glücksspiel in Niederösterreich an den niederöst...

Wien/Gumpoldskirchen (APA) - Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat den Zuschlag für kleines Glücksspiel in Niederösterreich an den niederösterreichischen Konzern Novomatic gekippt. Der Bescheid sei aus formalen Gründen rechtswidrig, bestätigte eine Sprecherin des VwGH einen Online-Bericht des „Standard“. Trotzdem darf der Glücksspielkonzern seine Automaten in Niederösterreich noch 18 Monate weiter betreiben.

Das Land Niederösterreich hatte der Novomatic-Tochter Admiral 2012 die einzige Lizenz für das kleine Glücksspiel erteilt, obwohl laut Gesetz bis zu drei Konzessionen möglich gewesen wären und es auch vier andere Bewerber gab.

Beschwerde dagegen legte die deutsche Gauselmann-Gruppe ein, die sich mit der Merkur Entertainment AG beworben hatte. Der Verfassungsgerichtshof sah sich für unzuständig an und gab den Fall an den VwGH weiter. Das Höchstgericht hob nun den Bescheid „wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften“ auf.

Konkret hielt es der VwGH in seinem Erkenntnis (2013/02/0094) für unzulässig, dass die Novomatic-Konkurrenten vor der Lizenzentscheidung keine Akteneinsicht bekamen. Die Behörden hatten das unter Hinweis auf den großen Verwaltungsaufwand verweigert. Damit sei aber den „Anforderungen an eine rechtmäßige Begründung nicht einmal im Ansatz“ entsprochen worden. Durch die Verweigerung der Akteneinsicht und das völlige Fehlen einer nachvollziehbaren Begründung im Bescheid habe die Behörde Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen, „bei deren Einhaltung sie zu einem anderen Bescheid hätte kommen können“.

Für den Automatenbetreiber ändert sich zunächst nichts: Denn dank des niederösterreichischen Landesglücksspielgesetzes darf Novomatic weiterhin bis zu 1.339 Automaten betreiben. Demnach dürfen auch bei nachträglichem Wegfall des Konzessionsbescheids bis zu 18 Monate lang Glücksspiele angeboten werden.

Bei Novomatic rechnet man mit einem baldigen positiven Bescheid. „Es ist richtig, dass der Bescheid aus formalen Gründen vom VwGH aufgehoben wurde. Der Fortbetrieb ist jedenfalls für uns aufgrund des NÖ Spielautomatengesetzes fürs Erste gewährleistet“, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens. „Wir gehen im Übrigen davon aus, dass die zuständige Landesbehörde diesen Formfehler rasch beheben wird und zeitgerecht einen für uns positiven Bescheid erlassen wird, damit unser Betrieb (über diese Frist hinaus) gemäß dem Auswahlverfahren - in welchen wir eindeutig das beste Konzept abgeben konnten - fortgeführt werden kann.“

Die Behörden in NÖ sowie das Finanzministerium wollen nun die Lage erst einmal prüfen.

~ WEB http://www.novomatic.com

http://www.vwgh.gv.at ~ APA468 2016-06-02/15:45