Kronzeugenregelung: Verlägerung in Endausarbeitung

Wien (APA) - Das Justizministerium arbeitet - nach einigen negativen Stimmen in der Begutachtung - an der Endausfertigung der StPO-Novelle, ...

Wien (APA) - Das Justizministerium arbeitet - nach einigen negativen Stimmen in der Begutachtung - an der Endausfertigung der StPO-Novelle, mit der die „große Kronzeugenregelung“ verlängert werden soll. Die Evaluierungsstudie dazu wird „zeitgerecht vor einer allfälligen Beschlussfassung“ im Parlament veröffentlicht, erklärte Minister-Sprecherin Katharina Holzinger am Donnerstag der APA.

Im „Standard“ (Freitag-Ausgabe) beklagt NEOS-Justizsprecher Nikolaus Scherak, dass diese Studie erst nach dem Beschluss im Parlament veröffentlicht werden solle. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim geht davon aus, dass „wir die Evaluierung alle bekommen“ - und stellt klar, dass andernfalls eine Abstimmung nicht infrage käme.

Die große Kronzeugenregelung war 2011 befristet eingeführt - und dabei auch die Evaluierung beschlossen - worden. Ohne Verlängerung würde sie Ende 2016 auslaufen. Die Evaluierungsstudie wurde vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie Ende 2014 durchgeführt - aber es konnte nur drei Fälle untersuchen, weil es damals noch nicht mehr gab. Parallel wurden auch Experteninterviews geführt.

Wegen der geringen Fallzahl will das Justizministerium die Evaluierung nicht unkommentiert veröffentlichen. An einer „entsprechenden Kommentierung“ werde derzeit noch gearbeitet, „um sicherzustellen, dass die Studie in ihrer Relevanz auch richtig eingeordnet werden kann“, erklärte Holzinger.

Die geplante Verlängerung wird zwar von den Staatsanwälten und auch der SPÖ gefordert - es gibt aber auch entschiedene Gegner: Der OGH lehnte in der Begutachtung „derartige Prozessabsprachen“ ab, auch die Rechtsanwälte oder die Wirtschaftskammer äußerten sich kritisch.