Geldstrafe für Unfalllenker nach Familientragödie in Osttirol
Ein Rumäne krachte im Jänner auf der Drautalbundesstraße in einen Kleinwagen. Noch an der Unfallstelle verstarben Mutter und Großmutter einer Innsbrucker Familie. Der Unfalllenker leugnete am Freitag vor Gericht vergebens jede Verantwortung.
Innsbruck - Gleich zu Jahresbeginn ereignete sich auf der Drautalbundesstraße bei Anras eine Familientragödie. Sonntagmittag war damals ein 35-jähriger Rumäne mit seinem schwarzen Mercedes Richtung Sillian fahrend ins Schleudern gekommen und auf der Gegenfahrbahn direkt in einen Innsbrucker Kleinwagen gekracht. Noch an der Unfallstelle verstarben zwei der Insassinnen (44 und 71). Die dritte Insassin des Wagens, eine 15-Jährige, musste verletzt ins Lienzer Krankenhaus gebracht werden.
Besonders tragisch: Bei den Unfallopfern handelte es sich um Großmutter, Mutter und Tochter. Sie waren gemeinsam völlig vorschriftsmäßig in Richtung Lienz unterwegs. Der Rumäne erlitt nur leichte Verletzungen, ein Alkoholtest verlief negativ, auch sein Auto war in Ordnung.
Die Anklage warf dem 35-Jährigen fahrlässige Tötung vor. Laut Staatsanwaltschaft Innsbruck ist er auf der mit Schneematsch bedeckten Fahrbahn letztlich wegen unangepasster Geschwindigkeit ins Schleudern und auf die Gegenfahrbahn geraten.
Vor Strafrichterin Helga Moser leugnete der Rumäne am Freitag jede Verantwortung. Statt 100 km/h sei er schließlich nur 93 km/h gefahren. Der Unfall wäre auch passiert, wenn er 50 km/h gefahren wäre, meinte der Angeklagte. Er versuchte seine Unschuld mit einem Video seiner am Fenster montierten Kamera zu belegen.
In dem Kurzvideo war dann zwar zu sehen, dass ein vorausfahrender VW-Bus und ein nachkommender Pkw die langgezogene Kurve ohne Probleme gemeistert hatten, jedoch auch, dass sich am Straßenrand und auch in der Straßenmitte Schneematsch befunden hatte.
Richterin Moser folgerte daraus, dass der einzige Grund für den Unfall ein unangepasstes Fahren des Unfalllenkers gewesen sei. Staatsanwalt Robert Mader: „Wenn man schon mit knapp 100 km/h auf salznasser Fahrbahn eine Kurve befährt, dann muss auch die Ideallinie halten.“ Maders Argumentation begründete sich dabei auf die Aussage des Rumänen kurz nach dem Unfall, wonach er einmal kurz mit einem Hinterrad in den Schneematsch geraten sei und der alte Mercedes daraufhin mit dem Heck ausgebrochen wäre.
3600 Euro Geldstrafe verhängt
Für das Gericht war es schließlich eindeutig fahrlässiges Verhalten. Der einzige Unfallgrund mit der schlimmstmöglichen Folge von zwei Todesopfern sei unangepasstes Fahren gewesen. Richterin Moser: „Für die Straßenverhältnisse sind sie einfach zu schnell gefahren.“ Bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Haft verhängte Moser ein Viertel und rechnete dieses aufgrund bisheriger Unbescholtenheit in eine Geldstrafe von gänzlich unbedingten 3600 Euro um.
Auch der überlebenden 15-Jährigen wurde Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (fell, TT)