Flüchtlinge - Klage vor Menschenrechtsgerichtshof gegen Abschiebung

Straßburg/Berlin (APA/AFP) - Um die Abschiebung eines Syrers in die Türkei zu verhindern, haben Anwälte in Deutschland nach Angaben der Hilf...

Straßburg/Berlin (APA/AFP) - Um die Abschiebung eines Syrers in die Türkei zu verhindern, haben Anwälte in Deutschland nach Angaben der Hilfsorganisation Pro Asyl beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Eilantrag eingereicht. Der Mann solle im Rahmen des EU-Flüchtlingsabkommens mit Ankara von Griechenland aus abgeschoben werden, teilte Pro Asyl am Freitag mit.

Er habe früher in der syrischen Ölindustrie gearbeitet und werde von der Jihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verfolgt, so die Organisation. Pro Asyl zufolge ist es der erste Fall unter dem EU-Türkei-Abkommen, der nun den europäischen Menschenrechtsgerichtshof erreicht. Brüssel und Ankara hatten im März vereinbart, dass die Türkei alle Flüchtlinge von den griechischen Inseln zurücknimmt. Im Gegenzug sicherte die EU zu, für jeden abgeschobenen Syrer einen anderen syrischen Flüchtling aus der Türkei auf legalem Weg aufzunehmen.

Die Hilfsorganisation warnt nun, dass im Fall des von Abschiebung bedrohten Syrers eine unmittelbare Gefahr für dessen Sicherheit bestehe. So hätten IS-Anhänger am 25. März den Mann in seiner Wohnung im türkischen Istanbul aufgesucht und aufgefordert, sofort nach Syrien zurückzukehren, um für die Jihadisten in der Ölförderung zu arbeiten, erklärte Pro Asyl.

Der Syrer, der auch wegen seiner Homosexualität bedroht sei, habe daraufhin die Flucht ergriffen und sei nach Griechenland. Dort sei sein Asylantrag für ungültig erklärt worden, weshalb nun die Abschiebung in die Türkei drohe. Derzeit sei der Mann auf der griechischen Insel Lesbos in Haft.

Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt forderte die deutsche Kanzlerin Angela Merkel und den griechischen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras auf, das EU-Türkei-Abkommen aufzukündigen. Das Abkommen habe „ein menschenrechtliches Desaster in der Ägäis verursacht“. Es stelle Flüchtlinge in der Türkei schutzlos, denn dort gebe es kein Asylrecht, das zu einer Anerkennung und zu Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) führe.

~ WEB http://www.echr.coe.int/echr/ ~ APA373 2016-06-03/15:05