Eilantrag vor Menschenrechtsgericht gegen EU-Türkei-Deal gescheitert
Brüssel (APA/AFP) - Nach dem EU-Türkei-Abkommen zur Flüchtlingsrücknahme ist vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof erstmals der Ver...
Brüssel (APA/AFP) - Nach dem EU-Türkei-Abkommen zur Flüchtlingsrücknahme ist vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof erstmals der Versuch gescheitert, eine Abschiebung per Eilantrag zu verhindern. Die Straßburger Richter wiesen einen Antrag zurück, die Überstellung eines Syrers von Griechenland in die Türkei zu verhindern, teilte der Gerichtshof am Freitag mit.
Eine Begründung für die Entscheidung nannte das Gericht vorerst nicht. Der Eilantrag war am Donnerstag von mit Pro Asyl zusammenarbeitenden Anwälten eingereicht worden. Sie machten eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit des Mannes geltend, wenn er in die Türkei abgeschoben werde. Denn dort sei er vor seiner Flucht von IS-Anhängern bedroht worden, erklärte Pro Asyl. Sie hätten ihn zwingen wollen, wieder nach Syrien zurückzukehren, um für die Jihadisten in der Ölförderung zu arbeiten.
Der Syrer, der auch wegen seiner Homosexualität bedroht sei, sei daraufhin nach Griechenland geflohen, erklärte Pro Asyl. Dort sei sein Asylantrag abgelehnt worden, weshalb nun die Abschiebung in die Türkei drohe. Derzeit sei der Mann auf der griechischen Insel Lesbos in Haft.
Der Eilantrag sei noch am Donnerstag abgelehnt worden, teilte der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof AFP mit. Gründe wurden nicht genannt. In Erläuterungen zu seinen Verfahren verweist der Gerichtshof aber darauf, dass Anträge auf einen Auslieferungsstopp „nur ausnahmsweise“ gewährt werden. Eine Berufung gegen Entscheidungen zu Eilanträgen ist nicht möglich.
Die EU und die Regierung in Ankara hatten im März vereinbart, dass die Türkei alle Flüchtlinge von den griechischen Inseln zurücknimmt. Im Gegenzug sicherte die EU zu, für jeden abgeschobenen Syrer einen anderen syrischen Flüchtling aus der Türkei auf legalem Weg aufzunehmen.
Die Übereinkunft hatte zu einem starken Rückgang der Flüchtlingszahlen auf der Route über die Ägäis geführt. Menschenrechtsorganisationen hatten aber von Anfang an kritisiert, dass die abgeschobenen Flüchtlinge in der Türkei keinen ausreichenden Schutz bekommen könnten. Für Pro Asyl hat das Abkommen „ein menschenrechtliches Desaster in der Ägäis verursacht“.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist kein EU-Gericht. Er wurde von den 47 Mitgliedern des Europarats gegründet, zu denen neben der Türkei auch Länder wie Russland oder Aserbaidschan gehören. Entscheidungen des Gerichts sind für alle Europaratsmitglieder bindend. Es bestätigte, dass der nun abgelehnte Fall der erste überhaupt zu dem Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und der Türkei war.