Burgtheater 2 - „Prüfen keine Schadenersatzansprüche gegen Drozda“
Wien (APA) - Als „absolut unrichtig“ bezeichnet Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz gegenüber der APA jene „News“-Informationen, wonach seine ...
Wien (APA) - Als „absolut unrichtig“ bezeichnet Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz gegenüber der APA jene „News“-Informationen, wonach seine Kanzlei Schadenersatzansprüche für die Jahre 2004 bis 2008 prüfe - jenen Zeitraum, in dem der nunmehrige Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) als kaufmännischer Geschäftsführer im Burgtheater fungierte.
„Grundsätzlich prüfen wir die Ansprüche nur dort, wo ein Rechtsgrund und Aussicht auf Durchsetzbarkeit besteht“, so Hainz zur APA. Man vertrete in Übereinstimmung mit der Finanzbehörde den Standpunkt, dass es sich bei der Abrechnung ausländischer Künstler, durch die den Steuerbehörden 457.000 Euro vorenthalten wurden, um eine alleinige Verantwortlichkeit der damaligen Prokuristin Stantejsky handelt.
„Nach derzeitigem Stand gehen wir davon aus, dass dies auf Fahrlässigkeit Stantejskys beruhte. Sollte sich jedoch herausstellen, dass Silvia Stantejsky das auch früher vorsätzlich gemacht hat, dann kann man prüfen“, sagt der Burgtheater-Anwalt. Derzeit gebe es jedoch keinen Grund dazu.