Schlichtung

Bäume, wollt ihr ewig wachsen? Viel Ärger mit Nachbars Garten

Einfach selbst den Trimmer an Nachbars Hecke ansetzen sollte man natürlich nicht. Viel besser ist es, das Gespräch mit ihm zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu finden.
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Ein Stück Grün vor dem eigenen Haus kann zum Streit führen: nämlich dann, wenn Bäume und Sträucher den Nachbarn Licht und Sonne nehmen. Eine Schlichtungsstelle versucht zu helfen.

Innsbruck – Es grünt so richtig grün in Tirol. Die Natur steht voll im Saft. Wenn aber Nachbars Turbohecke der eigenen Bleibe das Sonnenlicht raubt, ist Schluss mit lustig: Ausuferndes Grünzeug ist Quell für Zoff unter Anrainern. In der Landwirtschaftskammer Tirol gibt es für solche Fälle eine Schlichtungsstelle. Dort bemüht sich Nicole Haas darum, zwischen Nachbarn, die einander ganz wörtlich nicht grün sind, zu vermitteln. Die Juristin ist uns dazu Rede und Antwort gestanden.

Wie sieht der typische Konflikt am Gartenzaun aus?

Nicole Haas: Bei den Streitigkeiten geht es nicht nur um Thujenhecken oder Bäume, die Wohnungen oder Häuser verdunkeln. Sehr oft schwelen im Hintergrund zwischenmenschliche Probleme.

Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?

Haas: Es wird ein Antrag an die Landwirtschaftskammer gestellt. Ist der Nachbar einverstanden, folgt ein Lokalaugenschein. Der Sachverständige Manfred Putz und ich versuchen mit den Beteiligten Lösungsvorschläge zu erarbeiten: Bäume zurückschneiden oder lichten, alternative Sorten pflanzen, die weniger Schatten werfen. Wir verhalten uns dabei unparteiisch.

Kommt es in der Praxis oft vor, dass Bäume komplett entfernt werden müssen?

Haas: Das hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn aber etwa eine großgewachsene Fichte dem nächsten stärkeren Wind nicht mehr standzuhalten droht, ist es besser, sie zu entfernen. Die Grundeigentümer sind dazu meist bereit, schon allein wegen möglicher Haftungsfragen bei Sturmschäden.

Eine 20-Meter-Tanne aus der Erde zu bekommen, wird nicht ganz billig sein?

Haas: Wenn dazu Spezialgerät wie ein Kran nötig ist, kann das schon ins Geld gehen. In einem unserer Fälle wurde für die Entfernung von zwei großen Bäumen mit Kosten von 2800 Euro gerechnet.

Wer muss das bezahlen?

Haas: Meist der Antragsteller. Doch die Kosten können auch zwischen den Nachbarn geteilt werden. Kommt es zur Einigung über die Gartengestaltung, kann diese in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.

Auch das Einschalten der Schlichtungsstelle ist mit Kosten verbunden.

Haas: Der Antrag kostet 80 Euro, je angefangener halben Stunde verrechnen wir 55, für eine Vereinbarung unter unserer Federführung 110 Euro. Je nach Dauer eines Verfahrens kommen schon einmal 500 Euro zusammen.

Wie hoch ist die Erfolgsquote Ihrer Tätigkeit?

Haas: Pro Jahr werden zehn bis zwölf Fälle an uns herangetragen. Bei einem Viertel davon kommt es zu einer Vereinbarung zwischen den Nachbarn. Doch die Erfolgsquote ist höher, weil Abmachungen mitunter auch nur mündlich getroffen werden.

Wie viele Fälle landen letztlic­h doch vor Gericht?

Haas: Dazu gibt es keine Zahlen. Doch das kommt vor.

Das Interview führte Markus Schramek

Einigung gesucht

Zuerst reden! Dann klagen? Laut Gesetz muss jemand, der sich wegen Nachbars Garten seiner Rechte (Licht-, Luftentzug) beraubt sieht, zunächst eine gütliche Einigung versuchen (etwa bei einer anerkannten Schlichtungsstelle). Ist keine Einigung möglich, kann das Bezirksgericht angerufen werden. Im Hinblick auf das weitere Zusammenleben mit dem Nachbarn ist das aber gut zu überlegen.

Ortsüblich und zumutbar? Diese Fragen sind beim Streit über Nachbarrechte vor Gericht zu klären. Ist der Baumbewuchs nebenan nicht ortsüblich bzw. eine wesentliche, unzumutbare Beeinträchtigung, hat eine Klage dagegen eine Chance.

Kontaktdaten. Die Schlichtungsstelle der Landwirtschaftskammer Tirol, Brixner Straße 1, in Innsbruck, ist wie folgt zu erreichen: Telefon 059292-1200

E-Mail: rechtsabteilung@lk-tirol.at.

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Michael Domanig

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