BP-Wahl: Richter prüfen vorzeitige Öffnung der Wahlkarten

Wien (APA) - Der Verfassungsgerichtshof ist zum Auftakt der Verhandlung Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen im Bezirk...

Wien (APA) - Der Verfassungsgerichtshof ist zum Auftakt der Verhandlung Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen im Bezirk Innsbruck-Land nachgegangen. Die Wahlkarten wurden dort bereits vor dem gesetzlich vorgesehenen Termin geöffnet und später ohne die Beisitzer der Parteien ausgezählt. Die Beisitzer sahen darin zwar kein Problem, ob es rechtlich korrekt war, muss das Gericht nun klären.

Grundsätzlich sieht die Wahlordnung vor, dass die Wahlkarten erst ab Montag 9.00 Uhr im Beisein der Beisitzer auf ihre Gültigkeit geprüft, dann vom Wahlleiter geöffnet und die darin enthaltenen Stimmzettel dann von der Wahlbehörde ausgezählt werden. Zur Begründung ihrer Anfechtung hat die FPÖ vorgebracht, dass zumindest die Prüfung und Öffnung der Wahlkarten in 17 Bezirken bereits vor diesem gesetzlich vorgesehenen Termin erfolgte. Der Verfassungsgerichtshof hat nun Vertreter aller 17 Stimmbezirke vorgeladen.

Den Auftakt machte am Montag der Bezirk Innsbruck-Land. Dort hatte der Leiter der Bezirkswahlbehörde bereits am Sonntag geprüft, ob die Wahlkarten formal korrekt ausgefüllt wurden, die ungültigen aussortiert und die gültigen geöffnet. Anders wären die 15.000 Wahlkarten nicht zu bewältigen, argumentierte er im Zeugenstand.

Zuvor hatte ein FP-Beisitzer berichtet, dass auch die Auszählung der Stimmen ohne die Beisitzer erfolgte. Seine Grüne Kollegin und ein weiterer Beisitzer bestätigten das. Problematisch fanden sie das Vorgehen nicht. Der FP-Beisitzer betonte, er sei zwar erst für 16.00 Uhr zur Sitzung der Wahlbehörde eingeladen worden, theoretisch hätte er aber auch früher kommen können: „Dass ich dabei sein kann, war mir schon klar, aber nicht, dass ich muss.“ Anhaltspunkte für eine Manipulation des Ergebnisses sah er nicht. Und die Grüne Kollegin gab an, zwischendurch nur kurz „vorbeigeschaut“ und den auszählenden Beamten vertraut zu haben: „Wenn ein Jurist am Werk ist, wird das schon so stimmen.“

Der Wahlleiter und stellvertretende Bezirkshauptmann betonte, die Vorgehensweise bereits 2013 in der Wahlbehörde beschlossen und am Wahlsonntag noch einmal besprochen zu haben. Weil die fast 15.000 Wahlkarten andernfalls nicht zu bewältigen wären, habe er die Vorbereitungsarbeiten bereits am Wahlsonntag begonnen, die Auszählung aber erst termingerecht am Montag gestartet: „Vor 9.00 Uhr wurde keine Stimme ausgezählt.“ Verwehrt hätte man den Beisitzern die Teilnahme an der Auszählung der Stimmen (durch neun Teams aus je zwei Beamten) aber nicht: „Jede Hilfe wäre begrüßt worden.“

Im Recht sieht sich der Beamte deshalb, weil die Nationalratswahlordnung dem Wahlleiter die Möglichkeit gibt, selbstständig vorzugehen, wenn die anderen Mitglieder seiner Wahlbehörde „ungeachtet der ordnungsgemäßen Einberufung“ nicht erscheinen (§18 NRWO). Mögliches Problem für ihn: Der angebliche Beschluss aus dem Jahr 2013 wurde nicht dokumentiert, die Beisitzer konnten sich an einen expliziten Beschluss außerdem nicht erinnern.