BP-Wahl - Widerspruch zwischen Gesetz und Realität auch in Steiermark
Wien (APA) - Der Widerspruch zwischen dem gesetzlich vorgesehenen Ablauf und der Realität beim tatsächlichen Auszählen der Briefwahlstimmen ...
Wien (APA) - Der Widerspruch zwischen dem gesetzlich vorgesehenen Ablauf und der Realität beim tatsächlichen Auszählen der Briefwahlstimmen hat sich auch im Stimmbezirk Südoststeiermark gezeigt. Die Wahlbeisitzer hätten unterschrieben, dass regelkonform ab Montag, 9.00 Uhr ausgezählt worden sei, weil sie der Bezirkshauptmannschaft vertraut hätten, wie sie als Zeugen am Montag am VfGH aussagten.
Und das obwohl laut Bezirkshauptmann gesetzeswidrig bereits am Wahlsonntag am Abend vom kurzfristig bestellten Wahlleiter-Stellvertreter und BH-Mitarbeitern ausgezählt wurde - und die Wahlbeisitzer der Parteien nicht anwesend waren. Laut unterschriebenem Protokoll hingegen wurde unter Beobachtung der Wahlbeisitzer ab 9 Uhr ausgezählt. Man habe unterschrieben, „weil ich vertraut habe“, sagte etwa die Beisitzerin der ÖVP.
Die FPÖ-Vertreterin sagte zudem aus, dass sie am Montag vom Wahlleiter-Stellvertreter abgehalten worden sei, die Auszählung zu überwachen. Sie sei im Laufe des Vormittags im Amt erschienen, weil die Landes-FPÖ alle Beisitzer telefonisch aufgefordert hätte, an der Auszählung der Briefwahlstimmen teilzunehmen. Sie sei abgewiesen worden und habe dann erst um 15 Uhr bei der Sitzung der Bezirkswahlbehörde teilgenommen. Der Bezirkshauptmann widersprach: Es habe sich um ein Missverständnis gehandelt, das geklärt worden sei. Wahlbeisitzer hätten selbstverständlich an der Auszählung teilnehmen dürfen.
Die Sofortmeldung an die Landeswahlbehörde über das Ergebnis der Briefwahlstimmen ist so wie in Innsbruck-Land bereits vor Sitzungsbeginn erfolgt. Die Zeugen gaben an, dass diese Meldung korrigiert worden wäre, falls dies nötig gewesen wäre. Die Zeugen - mit Ausnahme der FPÖ-Beisitzerin - sagten aus, dass am 25. April, dem Tag nach dem ersten Wahldurchgang, beschlossen worden sei, dass die Auszählung der Briefwahlstimmen an Beamte und Vertragsbedienstete der BH delegiert wird.
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