Prozess wegen Unfalls in Lend: Formalfreispruch für neun Angeklagte

Salzburg/Lend (APA) - Im fortgesetzten Prozess um den tragischen Unfall im Aluminiumwerk Lend (Pinzgau) mit zwei Toten im März 2012 hat die ...

Salzburg/Lend (APA) - Im fortgesetzten Prozess um den tragischen Unfall im Aluminiumwerk Lend (Pinzgau) mit zwei Toten im März 2012 hat die Staatsanwältin gestern, Montag, die Strafanträge gegen neun von insgesamt 17 Angeklagten zurückgezogen. Diese neun Beschuldigten, die ehemals handelsrechtliche Geschäftsführer der Aluminium Lend GmbH waren, erhielten deshalb einen Formalfreispruch.

Den nicht geständigen 17 Angeklagten, darunter auch die Aluminium Lend GmbH, wurde fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angelastet. Begründet wird der Vorwurf mit Verstößen gegen Sicherheitsverordnungen und mit sicherheitstechnischen Mängeln bei der Vorwärmekammer, in denen die beiden Arbeiter verbrannten. Ein Staplerfahrer hatte damals die Türe irrtümlich geschlossen, weil er laut seinen Angaben keinen Hinweis darüber hatte, dass sich jemand in der Kammer befindet.

Nach der Einvernahme aller Angeklagten in dem laufenden Prozess in Salzburg ging Staatsanwältin Sandra Lemmermayer nun davon aus, dass die Sicherheitsvorkehrungen im Betrieb nicht in den Zuständigkeitsbereich der handelsrechtlichen Geschäftsführer fallen. Sie zog die Strafanträge gegen die neun Personen zurück, die im Zeitraum von der Installierung der Anlage im Jahr 2006 bis zum Unglückszeitpunkt 2012 handelsrechtliche Geschäftsführer waren, wie Gerichtssprecherin Martina Pfarrkirchner gegenüber der APA erklärte.

Weiterhin beschuldigt sind aber vier ehemals gewerberechtliche Geschäftsführer, der Staplerfahrer, eine Sicherheitsvertrauensperson, eine Sicherheitsfachkraft und das Unternehmen selbst. Am Mittwoch und Donnerstag hält das Gericht einen Lokalaugenschein im Aluminiumwerk Lend ab. Der Prozess unter der Leitung von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer ist bis 8. Juli anberaumt.