BP-Wahl: Fünfer-Team bearbeitet Fall am VfGH

Wien (APA) - Üblicherweise ist am Verfassungsgericht ein Höchstrichter pro Fall federführend tätig. Beim Mammutverfahren um die Anfechtung d...

Wien (APA) - Üblicherweise ist am Verfassungsgericht ein Höchstrichter pro Fall federführend tätig. Beim Mammutverfahren um die Anfechtung der Bundespräsidentenwahl hat man gleich ein Quintett mit dieser Aufgabe betraut.

Zunächst ist hier der gewöhnlich in Wahlangelegenheiten zuständige Referent Helmut Hörtenhuber zu erwähnen. Der von der Regierung 2008 nominierte Oberösterreicher doziert auch als Honorarprofessor für öffentliches Recht an der Linzer Uni. Über 15 Jahre war der eher der ÖVP zugerechnete 56-Jährige Leiter des Verfassungsdienstes der oberösterreichischen Landesregierung und Landtagsdirektor.

Ebenfalls mit dem Segen der Volkspartei ins Höchstgericht eingezogen ist Christoph Herbst, auch er 56. Der Wiener Anwalt wurde öffentlich vor allem durch seine Tätigkeit im Vorstand und Aufsichtsrat bei der Flughafen Wien AG bekannt. Am VfGH ist er auf Vorschlag des Bundesrats seit 2011 tätig.

Herbst ist ebenso für Zeugenbefragungen zuständig wie Georg Lienbacher. Der 55-jährige Salzburger leitete von 2005 bis 2010 den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt, ehe er unter Kanzler Werner Faymann (SPÖ) nicht verlängert wurde, was die ÖVP damals als „völlig unbegründete Absetzung“ interpretierte. 2011 wurde er dann von der Regierung als Verfassungsrichter ausgewählt.

Christoph Grabenwarter ist mit 49 derzeit der Jüngste im VfGH, allerdings schon recht dienstalt. 2005 nominierte die VP-geführte Bundesregierung den Steirer, der neben seiner Tätigkeit am Höchstgericht unter anderem als Professor an der Wiener Wirtschaftsuniversität lehrt. Komplettiert wird das Quintett von Johannes Schnizer, Grazer, 56 Jahre alt, lange Jurist im SPÖ-Parlamentsklub, später Büroleiter von Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) und immerhin 14 Jahre Mitglied der Bundeswahlbehörde. Im VfGH tätig ist er seit 2010 auf Initiative der Bundesregierung.

Freilich sind nicht nur jene fünf Richter bei der Wahlanfechtung frageberechtigt. Auch jedem anderen der neun Höchstrichter steht es frei, bei den Auskunftspersonen nachzuhaken. Bei der Abstimmung bezüglich der Anfechtung werden dann ohnehin alle Richter teilnehmen, mit Ausnahme des Präsidenten (Gerhart Holzinger), der nur bei Gleichstand sein Stimmrecht ausübt, was nur der Fall sein kann, wenn im Verfahren einer der Richter z.B. krankheitshalber ausfällt. Enthaltungen sind übrigens am VfGH nicht möglich.

Für einige Höchstrichter ist die Wahlanfechtung übrigens wohl ihre letzt ganz große Causa. Gleich drei Mitglieder des VfGH erreichen kommendes Jahr den 70. Geburtstag und scheiden somit aus dem Höchstgericht aus, darunter auch der Präsident selbst. Holzinger ist seit 1995 am Verfassungsgericht tätig und führt es seit Mai 2008. Im Juni 2017 wird er 70. Schon ein paar Monate vorher verlässt Rudolf Müller nach knapp 20 Jahren das Höchstgericht. Im Herbst ist es dann bei Eleonore Berchtold-Ostermann so weit, auch sie wird dann 20 Jahre am VfGH gewesen sein.

Müllers Nachfolge wird vom Nationalrat entschieden, jene Berchtold-Ostermanns vom Bundesrat. Der Präsident wird von der Bundesregierung vorgeschlagen.

~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA168 2016-06-21/11:20