Junge Steirer legten Betonplatten auf Zuggleise: Prozess vertagt
Graz (APA) - Vier jugendliche Steirer haben sich am Dienstag wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung und schwerer Sachbeschädigung im Grazer St...
Graz (APA) - Vier jugendliche Steirer haben sich am Dienstag wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung und schwerer Sachbeschädigung im Grazer Straflandesgericht verantworten müssen: Die Burschen hatten im Frühjahr 2015 mehrmals Steine, Holz und Betonplatten auf die Bahngleise der ÖBB nördlich von Graz gelegt. Personenzüge fuhren darüber, verletzt wurde niemand, aber Schäden entstanden. Der Prozess wurde vertagt.
Die vier Burschen - Schüler, Lehrling, Praktikant und ein Arbeitssuchender - hatten sich bei den Ermittlungen großteils geständig gezeigt. Ein rascher Abschluss des Verfahrens war geplant, aber die Jugendlichen machten den Prozessbeteiligten einen Strich durch die Rechnung: Im Laufe der Befragungen wichen sie von ihren ursprünglichen Angaben ab, nannten sogar einen weiteren, bisher nicht bekannten Zwischenfall mit einem Betondeckel eines Kabelschachts und wollten entweder gar nicht dabei gewesen oder nur unbeteiligt dabei gestanden sein.
Neben der Gemeingefährdung war einer der Burschen auch wegen gefährlicher Drohung, ein anderer wegen Nötigung angeklagt: Ein Passant soll bedroht worden sein, auch das Haus einer Anrainerin hatten die Burschen mit Eiern beworfen und sie sollen NS-Symbole auf Verkehrsschilder gesprüht haben. Gleich der erste der vier Beschuldigten meinte: „Ich war dabei, aber die anderen haben den Deckel auf die Gleise gelegt.“ „Das sagen dann alle und der Betondeckel ist von selbst raufgesprungen“, erwiderte Richter Christoph Lichtenberg. Tatsächlich wollte auch der zweite Beschuldigte nur zugeschaut haben. Der dritte Bursche verkündete gleich zu Beginn an, er sei sowieso unschuldig, erwähnte dann aber doch zwei Vorfälle mit Betonplatten, wobei einer davon dem Gericht noch gar nicht bekannt war.
Während der vierte Beschuldigte nur in Teilsätzen antwortete und Richter Lichtenberg meinte: „Ich tue mir schwer, das sinnerfassend zu verstehen“, wirkten auch die vier Verteidiger am Ende der Verhandlung fast ratlos. Zwei Alibizeugen wurden vom Anwalt des angehenden Lehrlings beantragt und die Staatsanwältin dehnte die Anklage auf den weiteren Zwischenfall aus. Der Prozess wird ein anderes Mal fortgesetzt. Bis dahin will das Gericht auch die tatsächliche Schadenshöhe klären. Bisher war von 33.000, aber auch von 55.000 Euro die Rede.