Wirtschaft nimmt illegal arbeitende ausländische Firmen ins Visier
Wien (APA) - Das heimische Gewerbe klagt über zunehmende Konkurrenz ausländischer Firmen, die nach Österreich „hereinarbeiten“. Wobei es nur...
Wien (APA) - Das heimische Gewerbe klagt über zunehmende Konkurrenz ausländischer Firmen, die nach Österreich „hereinarbeiten“. Wobei es nur um jene Unternehmen gehe, die die österreichischen Bestimmungen nicht einhalten - nämlich den gleichen KV-Lohn zu zahlen wie die heimischen Unternehmen, betonten Vertreter von Handwerk und Gewerbe und Wirtschaftskammern am Dienstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz.
Die Anträge ausländischer Firmen für Entsendungen und „Arbeitskräfteüberlassungen“ nach Österreich steigen explosionsartig, rechnete Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei, vor. Habe es 2011 erst 27.000 solche Anträge gegeben, seien es im Vorjahr schon 150.000 gewesen, und heuer werden es nach Hochrechnungen 180.000 sein. Die Anzahl der offiziell nach Österreich entsendeten Arbeitnehmer vervierzehnfachte sich von 2.540 (2011) auf 35.900 (2015). Auch das Ausmaß verhängter Strafen wegen Verstößen gegen heimisches Arbeitsrecht vervielfacht sich: von Jänner bis Mai 2015 gab es 967 Strafanträge mit 3,17 Mio. Euro Strafen. Heuer waren es im gleichen Zeitraum 2.566 Strafanträge mit 31,68 Mio. Euro Strafrahmen. Die Verzehnfachung habe aber auch mit einer neuen Schwerpunktsetzung und strengeren Gesetzen zu tun, sagte Lehner. Dennoch sei klar, dass das Problem größer wird. Die Finanzpolizei habe sogar 30 Personen abgeben müssen, der Personalstand reduzierte sich auf 490 inklusive aller Sonderteams.
Das große Problem dabei: Die meisten Strafen sind nicht eintreibbar. Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl etwa hat im Bereich Transport 1,1 Mio. Euro an Strafen verhängt, davon aber nur 2.000 Euro eintreiben können, berichtete Klaus Sagmeister, Vizepräsident der Wirtschaftskammer Burgenland. Von 160 Verfahren seien nur fünf erledigt worden.
Als Lösung fordern die Kammern ein Verwaltungs-Vollstreckungsabkommen mit den EU-Nachbarländern. In Österreich sollte sich in jedem Bundesland eine Bezirkshauptmannschaft auf solche grenzüberschreitende Fälle spezialisieren, schlägt Sagmeister vor.
An der Höhe der Strafen liege es nicht, ist sich Lehner sicher, denn mit zumindest 500 Euro je fehlendem Dokument und Arbeitnehmer übersteige die Strafdrohung bald einmal den Auftragswert. Aber die Exekution der Strafen funktioniere in keinem der östlichen Nachbarländer, es sei schon ein Erfolg, wenn die Zustellung klappe.
Das heimische Gewerbe sieht sich Konkurrenten gegenüber, die um 30 bis 50 Prozent billiger anbieten. Dabei könne bei Einhaltung der österreichischen Gesetze - gleiche Entlohnung und gleiches Arbeitsrecht - nur ein Preisunterschied von 10 Prozent gerechtfertigt werden, hat eine unlängst veröffentlichte Studie der TU Graz gezeigt. Dieser ergebe sich aus den niedrigeren Lohnnebenkosten, im Wesentlichen der Sozialversicherung, im Heimatland des Arbeitgebers. Walter Bornett, Direktor der KMU-Forschung, sieht sogar nur einen Kostenunterschied von sieben Prozent für Firmen aus Osteuropa als nachvollziehbar an - unter Berücksichtigung der Transportkosten würde dieser Unterschied gegen Null tendieren. „Es dürfte keinen Preisunterschied zwischen legalen Anbietern geben“, resümiert Bornett.
Nach österreichischem Recht muss für aus dem Ausland nach Österreich entsendete Arbeitnehmer der gleiche Lohn gezahlt werden wie im österreichischen Kollektivvertrag vorgesehen. Auch Zulagen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche usw. gelten gleich. Nur die Sozialversicherung fällt daheim nach heimischem Recht an. Lehner kennt aus der Praxis aber unzählige Umgehungsmöglichkeiten.
Der am Papier versprochene Lohn müsse etwa daheim dem Arbeitgeber refundiert werden, Stundenaufzeichnungen seien teilweise massiv manipuliert, der Kollektivvertrag sei zwar richtig, gearbeitet werde aber doppelt so lange. Oder der Mitarbeiter werde daheim geringfügig angemeldet, womit er in Österreich nicht mehr in der Gebietskrankenkasse erfasst werden könne. Die restliche Arbeit werde dann ohne Sozialversicherungsbeiträge geleistet. Insbesondere im Transport würden oft „alle Arbeitsschutzbestimmungen mit Füßen getreten“, aber die Betroffenen verdienten immer noch mehr als daheim und trauten sich auch nicht, die Behörden einzuschalten. Inzwischen gebe es schon Fälscherwerkstätten, die sich auf österreichische Lohnunterlagen spezialisiert haben, so Lehner. Aufgefallen sei es in einem speziellen Fall, als die selben Rechtschreibfehler in den Anträgen verschiedener Firmen auftauchten.
Die Wirtschaftsvertreter leugnen nicht, dass es auch österreichische schwarze Schafe gibt. Aber 2015 habe es bei 7.238 Prüfungen inländischer Firmen durch die Bauarbeiter-Urlaubs-& Abfertigungskasse (BUAK) 38 Verstöße gegeben, das waren 0,52 Prozent. Bei ausländischen Firmen gab es hingegen bei 1.481 Prüfungen 398 Verstöße, das sind 27 Prozent, verglich Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk. Und diese 27 Prozent waren nur jene, wo Verstöße nachgewiesen werden konnten, ergänzte Lehner.
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