Heta - Hypo-Bad-Bank sieht sich durch Weiterverweisung bestätigt
Wien/Frankfurt/Luxemburg (APA) - In der Hypo-Bad-Bank Heta fühlt man sich nach der heutigen Weiterverweisung eines Rechtsstreit in Frankfurt...
Wien/Frankfurt/Luxemburg (APA) - In der Hypo-Bad-Bank Heta fühlt man sich nach der heutigen Weiterverweisung eines Rechtsstreit in Frankfurt um Schulden der früheren Skandalbank an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Man ist sogar „froh“, dass der EuGH nun entscheiden werde, hieß es am Dienstag von einem Sprecher der Heta.
„Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt bestätigt unsere Rechtsansicht und unsere allgemeine Meinung zu Klagen im Zusammenhang mit dem österreichischen BaSAG“, so der Sprecher. Er betonte, dass solche Klagen in erster Linie nur zu jahrelangen Streitigkeiten führten und hohe Kosten verursachten.
Solcherlei Klagen gibt es samt jener, für die es keine Verhandlungstermine gibt, insgesamt nach APA-Informationen knapp 20. Der Heta-Sprecher wollte diese Zahl nicht bestätigen. Bei einigen sind dabei wohl auch Ruhensanträge gestellt, da die Kläger der Absichtserklärung des Schuldenrückkaufs samt Schuldenschnitt positiv gegenüber stehen.
Aber Kläger würden, auch wenn sie gerichtlich siegen, zu keiner vollständigen Befriedigung ihrer Ansprüche kommen, so der Heta-Sprecher. Denn dies widerspreche dem in der Abwicklung nach dem BaSAG vorgesehen Gleichbehandlungsprinzip von Gläubigern. „Es wäre daher empfehlenswert, wenn diese Verfahren, insbesondere auch im Hinblick auf einen möglichen Vergleich, ohne weitere Kosten beendet werden“, heißt es in Richtung weiterer Kläger. Außerdem könne die Heta keine Zugeständnisse bieten, die den FMA-Vorgaben (Schuldenschnitt, Zahlungsmoratorium) widersprechen, betont der Sprecher.
Mit dem Bankensanierungsgesetz (BaSAG), gültig seit Jänner 2015, sei in Österreich die europäische Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen („BRRD“) mit neuen Regeln für Bankenabwicklungen umgesetzt worden, erinnerte der Heta-Vertreter.
Hätte das Frankfurter Gericht heute die Sache nicht gleich zum EuGH weiterverwiesen, dann wäre es wegen Einsprüchen der Österreicher in weiterer Folge noch dazu gekommen - nur hätte die ungewollte Heta-Insolvenz ausgelöst werden können, wenn die Richterin für die Klägerin entschieden hätte. Denn nach deutschem Recht wäre gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung, die den Streitwert übersteigt, ein sofortiger Exekutionstitel möglich gewesen - und der hätte zu einer Ungleichbehandlung der Gläubiger geführt.
~ WEB www.heta-asset-resolution.com
http://curia.europa.eu/ ~ APA283 2016-06-21/13:10