Gerichtssplitter

Missbrauch nach 19 Jahren bestraft

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Letztes Jahr vertraute sich ein junger Oberländer Anwalt Christopher Fink an. Noch immer leide er unter Missbrauchshandlungen seines Cousins...

Letztes Jahr vertraute sich ein junger Oberländer Anwalt Christopher Fink an. Noch immer leide er unter Missbrauchshandlungen seines Cousins in den Jahren 1997 und 1998. Acht Jahre alt sei er damals gewesen, sein Cousin fast zehn Jahre älter, aber selbst noch keine 18. Fink riet zur Anzeige. Gestern am Landesgericht musste sich der Peiniger deshalb vor Richter Gerhard Melichar wegen Unzucht mit Unmündigen und schwerer Nötigung verantworten. Teilgeständig erklärte er, dass er sich an seinem Cousin im Kinderzimmer vergangen habe, während die Großmutter mit dessen Mutter nebenan im Wohnzimmer gesessen war. Zu einem Verkehr sei es aber nie gekommen, da der Achtjährige über Schmerzen geklagt habe. Der Angeklagte zu den Beweggründen: „Man ist jung, man ist dumm und probiert Sachen. Aber er hat sich ja selbst entkleidet und hätte ja immer schreien können!“ Unter Einbeziehung vorhergehender Strafen verhängte Richter Melichar über den Oberländer eine Zusatzstrafe von neun Monaten bedingter Haft – insgesamt ergingen also zwei Jahre Haft. Anwalt Fink: „Die Verurteilung nach 19 Jahren soll auch anderen Sexualopfern Mut machen!“

Mit Bewährungshilfe und Mediator werden sich hingegen Außerferner Nachbarsleute zusammensetzen. Zwar drohte ein 68-Jähriger seiner Nachbarin, dass er ihr die Zähne ausschlage und sie mit dem Hammer erschlagen werde, wenn sie ihn nicht endlich in Ruhe lasse – die Aufregung hat sich aber schon wieder gelegt. Der Mann der Bedrohten: „Der hat halt jetzt einen Pensionsschock!“ (fell)

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Matthias Reichle

Matthias Reichle

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