Europarats-Generalsekretär: Türkei muss für Visumfreiheit EGMR achten

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~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA443 vom 21.06.2016 muss die Funktionsbezeichnung für Jagland durchgehend richtig heißen: Generalsekretär (nicht: Präsident). Die dpa hat ihre Angaben korrigiert. --------------------------------------------------------------------- ~ Straßburg (APA/dpa) - Eine EU-Visumfreiheit kann es für Türken nach Ansicht des Europarats-Generalsekretär nur geben, wenn Ankara die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) beachtet.

Die umstrittenen Anti-Terror-Gesetze in der Türkei hätten bereits zu einigen Urteilen gegen Ankara geführt wegen einer Verletzung der Meinungsfreiheit, sagte Thorbjörn Jagland am Dienstag bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg.

Zwischen der EU und Ankara gibt es Differenzen über die geplante EU-Visumfreiheit, weil die Türkei ihre Anti-Terror-Gesetze nicht entschärfen will. Die EU möchte, dass die Gesetze nicht gegen politische Gegner missbraucht werden können, beispielsweise gegen kritische Journalisten.

Die Aufhebung der Visumpflicht gehört zur Flüchtlingsvereinbarung zwischen der EU und der Türkei vom März. Ankara hatte sich dabei bereit erklärt, Flüchtlinge aus Griechenland zurückzunehmen.

Vergangene Woche hatten sich Experten des Europarats in die Debatte eingeschaltet. Jagland zeigte sich am Dienstag optimistisch, dass diese Gespräche bald zu Ergebnissen kommen werden. Anders als in der EU ist die Türkei in dem für Menschenrechtsfragen zuständigen Europarat Mitglied.

~ WEB http://www.echr.coe.int/echr/ ~ APA473 2016-06-21/17:04