Bizarres System sexueller Ausbeutung: „Heilige“ aus Köln vor Gericht
Düsseldorf (APA/dpa) - Ein 30-jähriger Kölner soll Frauen misshandelt, vergewaltigt und in Bordellen ausgebeutet haben - indem er sich als „...
Düsseldorf (APA/dpa) - Ein 30-jähriger Kölner soll Frauen misshandelt, vergewaltigt und in Bordellen ausgebeutet haben - indem er sich als „Heiliger“ inszenierte. Der Prozess, er am Dienstag am Landgericht Düsseldorf begonnen hat, zeichnete Bilder eines bizarren Ausbeutungssystems.
„Gesandter, darf ich Dir meine Hingabe erweisen? Gesandter, mein Körper ist Dir. Danke was Du aus mir gemacht hast. Ich liebe Dich!“ Dieses „Gebet“ musste eine Prostituierte laut Anklage bei jeder Begegnung mit ihrem Peiniger aufsagen - zur Begrüßung und zum Abschied.
Auf der Anklagebank sitzt auch ein Komplize (26). Mindestens zwei Frauen sollen das Duo als „Die heiligen Zwei“ verehrt haben. Menschenhandel, Geiselnahme, Vergewaltigung: Fast eine Stunde lang trug zum Prozessstart der Staatsanwalt die Vorwürfe vor. Es ergab sich das Bild eines bizarren Systems der Ausbeutung.
Der 26-Jährige soll mit den Opfern zunächst Beziehungen eingegangen sein. Unter diversen Vorwänden hätten die Angeklagten die Betroffenen dann gedrängt, Darlehen zwischen 20.000 und 50.000 Euro aufzunehmen. Dann sollen sie die Frauen mit Gewalt und wochenlangem Druck in die Prostitution gezwungen haben. Durch systematischen Schlafentzug, völlige Isolation in den Bordellen und körperliche Misshandlungen hätten sie die Frauen gefügig gemacht und sie bis zu 18 Stunden täglich im Rheinland, Hessen, Hamburg und Stuttgart anschaffen lassen.
Pseudo-religiöse Rituale sollen die Misshandlungen ergänzt haben: etwa eine vermeintliche Teufelsaustreibung auf einem Friedhof. Einer Geschädigten gaukelten die Angeklagten vor, sie stünden im Kontakt zu ihrem verstorbenen Vater, der von ihr verlange, sich für den „Gesandten“ zu prostituieren. Der 26-Jährige schnitt sich laut Anklage selbst eine Fingerkuppe ab, um den „Zorn des Gesandten“ zu demonstrieren, falls sich die Arbeitsleistung eines der mutmaßlichen Opfer nicht steigere.