BP-Wahl - Wahlleiter von Freistadt entschlug sich der Aussage
Wien (APA) - In der öffentlichen VfGH-Verhandlung zur FPÖ-Anfechtung der Bundespräsidentenwahl hat sich am Dienstag erstmals ein Zeuge der A...
Wien (APA) - In der öffentlichen VfGH-Verhandlung zur FPÖ-Anfechtung der Bundespräsidentenwahl hat sich am Dienstag erstmals ein Zeuge der Aussage entschlagen. Der Wahlbehördenleiter des Bezirks Freistadt führte aus, er fürchte strafgesetzliche Folgen und wolle sich nicht selbst belasten. Zuvor hatte ein FPÖ-Beisitzer berichtet, dass die Wahlkarten in Freistadt vorzeitig ausgezählt worden waren.
Der Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft, ein Jurist, war auch der erste Zeuge, der in Begleitung seines Anwalts vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) erschienen war. Er ließ alle Fragen zu einer vorzeitigen Auszählung unbeantwortet, auch zur Sitzungseinladung für den Wahlsonntag mit dem Punkt „Aufarbeitung der Briefwahl“. Lediglich einen Wahlbehördenbeschluss vom 20. April, mit dem er zu Vorbereitungshandlungen zur Briefwahlauszählung bereits am Wahltag ermächtigt wurde, bestätigte er.
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger reagierte mit Kopfschütteln. Der Gerichtshof zog sich zu Beratungen zurück. Man behalte sich die Entscheidung vor, ob die Aussage zurecht verweigert wurde, so der Präsident danach. „Wir unterbrechen die Vernehmung dieses Zeugen und behalten uns vor, ihn neuerlich zu laden“, so der sichtlich verärgerte Präsident: „Auf Wiederschau‘n.“
Zuvor hatte der FPÖ-Beisitzer seine ursprünglichen Angaben erweitert. Es seien nicht nur die Wahlkarten vorzeitig sortiert und geöffnet worden, die Stimmen seien am Montag um 9 Uhr bereits ausgezählt gewesen. Der nach dem Behördenleiter befragte Beisitzer der Grünen bestätigte, dass die Wahlkarten bereits am Sonntag zwischen 17.00 und 21.30 ausgezählt wurden, in Anwesenheit von Beisitzern und Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaft. Unregelmäßigkeiten habe er dabei keine bemerkt. Der Beisitzer der SPÖ ergänzte, dass der Beschluss vom 20. April auf die Auszählung am Sonntag gemünzt war.
FPÖ-Anwalt Rüdiger Schender wollte die Anfechtung nach den Aussagen der Zeugen um diesen Sachverhalt ausweiten. Holzinger wies ihn darauf hin, dass dies nachträglich - und außerhalb der Frist - nicht zulässig sei.