Aufsichtsbehörde will Akt zu Bauverfahren prüfen
Das Gewerbereferat der BH Landeck hat Bürgermeister Jörg um Vorlage der Bauakten und Stellungnahme zu einem stillgelegten Rohbau ersucht.
Von Helmut Wenzel
Landeck –Nichts bewegt sich: Seit 2015 ist eine Baustelle am Hasliweg im Landecker Stadtteil Perfuchs verwaist. Bauwerber ist der heimische Unternehmer Gerhard Walser, der im Obergeschoß eines Gebäudekomplexes ein Chalet mit einer Wohneinheit errichten will.
Etwas Bewegung herrscht allerdings in den juristischen Auseinandersetzungen rund um das Projekt. Wie berichtet, beschäftigt der Fall u. a. das Stadtbauamt Landeck, Anwälte, Gutachter, das Landesverwaltungsgericht (LVwG) und neuerdings die BH Landeck als Aufsichtsbehörde.
Anwälte des Bauwerbers haben kürzlich eine achtseitige Aufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Wolfgang Jörg und gegen den Leiter des Stadtbauamtes, Norbert Moschen, eingereicht. Darin heißt es in langatmigem Juristendeutsch: Der Beschwerdeführer (Anm.: Gerhard Walser), der über eine rechtskräftige Baubewilligung vom 13. Juli 2015 (keine Geschäftszahl und Ordnungsnummer) verfügt und dem die Herstellung eines gesetzmäßigen Zustandes aufgetragen wurde, sei durch die Baupolizei (welche im Auftrag des Bürgermeisters und Bauamtsleiters handelt) mehrfach an der weiteren Bauausführung und an den vom Bürgermeister und Stadtbauamtsleiter geforderten Rückbauten gehindert worden.
Walser resümiert: „Die Stadt ist mit den nötigen Bescheiden säumig, sodass das Landesverwaltungsgericht entscheiden muss.“
Vor wenigen Tagen hat sich das Gewerbe- und Wirtschaftsreferat der BH Landeck eingeschaltet. Abteilungsleiter Bernd Tamanini teilte dem Bürgermeister mit: „Wir dürfen uns auf die Ihnen vorliegende Aufsichtsbeschwerde von Herrn Gerhard Walser beziehen und Sie in Wahrung des Aufsichtsrechts nach § 117 Tiroler Gemeindeordnung ersuchen, eine schriftliche Stellungnahme zur Aufsichtsbeschwerde abzugeben.“ Zudem ersucht das Gewerbereferat „höflich“ um die Vorlage der Bauakten bis 10. Juli – „zur kurzfristigen Einsichtnahme, damit sich die Aufsichtsbehörde ein Bild zum Stand des Verfahrens machen kann“.
Für die Stadtgemeinde Landeck als Baubehörde erklärte Bürgermeister Jörg am Mittwoch: Man sei dabei, das Schreiben des Gewerbereferates zu beantworten. Zu einem laufenden Behördenverfahren gebe es jedoch keine Stellungnahme, die für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Stadtbaumeister Norbert Moschen begründete seine Vorgangsweise bezüglich Baustopp so: „Wir haben festgestellt, dass der Bau um 30 bis 40 Prozent größer wird als vorgegeben. Das heißt, Teile des Objekts sind ein Schwarzbau.“ Weil der Bauwerber Gesetze mehrfach ignoriert habe, gebe es keinen Anspruch mehr auf eine Verständigung von Seiten des Bauamtes.