Innenpolitik

Registrierkassen werden Fall für die Höchstrichter

Vielfach herrscht Aufatmen über die Reparatur der Registrierkassen-Regelung, auch wenn sich viele noch mehr gewünscht hätten.
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Die fixierten Entschärfungen bei der Registrierkassenpflicht sorgen weiter für Diskussionen. Im Visier stehen die Privilegien für Parteien.

Wien, Innsbruck –Dass künftig auch parteinahe Organisationen erst ab 30.000 Euro Umsatz Registrierkassen haben müssen, lässt die Wirte schäumen. Die Entlastungen mit einem „Freibrief zum Veranstalten von Festen für die politischen Parteien zu verknüpfen, ist sicher nicht im Sinne unserer Betriebe“, kritisierte der Obmann des Fachverbandes Gastronomie, Mario Pulker. Er kündigt an, alle rechtlichen Möglichkeiten (also vom Verfassungsgerichtshof bis nötigenfalls zum Europäischen Gerichtshof) auszuschöpfen, um diese neue Regelung zu bekämpfen, sollte sie tatsächlich so den Nationalrat passieren. Die jährlichen negativen Effekte für die Gastronomie schätzt Pulker auf 95 Mio. Euro. Diese zusätzliche Parteienfinanzierung würde mehr als ein Drittel der gesetzlichen Parteienförderung von rund 250 Mio. Euro im Jahr ausmachen, so der Wirte-Chef. Auch Verfassungsexperte Prof. Heinz Mayer sei in einem Gutachten zum Schluss gekommen, dass eine Gleichstellung der politischen Parteien mit den gemeinnützigen Vereinen in mehrfacher Weise gegen die Verfassung verstoßen würde.

Auch die NEOS sprechen in einer Presseaussendung von „Parteienförderung durch die Hintertür“. Für Parteien und ihre Vorfeldorganisationen dürfe es keine Ausnahmen geben, fordert NEOS-Bundesgeschäftsführer Feri Thierry.

Die Bundes-Sportorganisation BSO lobt indes die „bürokratischen Erleichterungen“ für Vereine. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) bedauert, dass es nicht zur generellen Anhebung der Umsatzschwelle für die Registrierkassenpflicht auf 30.000 Euro für alle Unternehmen gekommen ist. Weiteres Erleichterungspotenzial für Unternehmen sieht Verena Trenkwalder, Vorsitzende des Fachsenats für Steuerrecht, bei der Beleg-Erteilungspflicht, die für Kleinstbeträge etwa bis zu 10 Euro entfallen sollte.

Erfreut über die geplanten Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht für Vereine und Freiwilligenorganisationen ist Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer. „Allen Beteiligten ist offenbar im letzten Moment klar geworden, dass es hier um die Zukunft der Freiwilligenarbeit im Land geht.“ (TT, APA)