BP-Wahl: Briefwahl-Auszählung in Graz-Umgebung seit 2013 fehlerhaft
Wien (APA) - Der Bezirk Graz-Umgebung hält sich bei Briefwahl schon seit der Nationalratswahl 2013 nicht streng an die gesetzlichen Vorgaben...
Wien (APA) - Der Bezirk Graz-Umgebung hält sich bei Briefwahl schon seit der Nationalratswahl 2013 nicht streng an die gesetzlichen Vorgaben. Das hat der Bezirkshauptmann am Mittwoch vor dem Verfassungsgerichtshof eingeräumt. Als Grund nannte er die große Zahl an Wahlkarten, insbesondere bei der Bundespräsidenten-Stichwahl: „Wir waren veranlasst, zwischen Skylla und Charybdis durchzumanövrieren.“
Laut Gesetz dürfen die Briefwahlkarten erst ab Montag, 9.00 Uhr geöffnet und danach ausgezählt werden. Tatsächlich wurden die Wahlkarten in Graz-Umgebung aber bereits ab Freitag „geschlitzt“ (also maschinell geöffnet), die Auszählung startete am Montag schon um 7.15 Uhr. Außerdem wurden die Wahlbeisitzer erst für die Bestätigung des Ergebnisses geladen, nicht aber zur Auszählung.
Der Bezirkshauptmann räumte zwei „Fehler im Sinne des Gesetzes“ ein - nämlich, dass die Wahlkarten zwei Stunden zu früh geöffnet und auch ausgezählt wurden. Das „Schlitzen“ der Briefwahlkuverts bereits ab Freitag hält er aber für unproblematisch, weil die darin befindlichen Stimmkuverts nicht unbemerkt ausgetauscht werden könnten: „Das Kuvert ist geöffnet, aber man sieht, dass niemand drinnen war.“
Außerdem betonte der Beamte, dass er die Wahlzeugen der Parteien gerne beim Auszählen dabei gehabt hätte. Wegen des knappen Ergebnisses habe er am Sonntag noch extra bei FPÖ und Grünen angerufen, und um Entsendung von Beisitzern gebeten. Tatsächlich gekommen seien dann aber nur zwei Grüne. Bei der FPÖ habe niemand Zeit gehabt.
Tatsächlich kam der FP-Beisitzer erst zur Präsentation des Bezirksergebnisses am Nachmittag. „Es gab die Einladung, daran teilzunehmen“, bestätigte er die Möglichkeit, der Auszählung beizuwohnen. Hingegangen sei er aber nicht.
Laut dem Bezirkshauptmann wurde bereits seit der Nationalratswahl 2013 so vorgegangen. Er begründete das Abweichen vom gesetzlichen Prozedere mit der großen Zahl an Briefwahlstimmen (15.901) und mit dem massiven politischen und medialen Druck, rasch ein Ergebnis zu liefern: „Es war jedem von uns bekannt, dass der Herr Bundesminister ein Ergebnis bekannt geben will und wenn ich nicht fertig bin, ist der Schwarze Peter sicher bei der Behörde.“
Einen Bezirk wie Liezen mit 9.000 Wahlkarten halte er für bewältigbar, aber für Graz-Umgebung habe ihm ein Mitarbeiter vorgerechnet, wie lange die Arbeiten dauern würden: „Wenn er das lege artis um neun begonnen hätte, wären wir mit dem Schlitzen frühestens nach sieben bis acht Stunden fertig gewesen.“ Der Landeswahlbehörde habe man die Bedenken mitgeteilt.
Bis ins Innenministerium haben sich die Bedenken aber offenbar nicht durchgesprochen: Abteilungsleiter Robert Stein versicherte dem Gericht, „keinen Anhaltspunkt“ für ein Abweichen von den gesetzlichen Vorschriften gehabt zu haben - zumal in den Protokollen eine ordnungsgemäße Vorgehensweise bestätigt wurde. Der mediale Druck auf ein rasches Ergebnis sei dem Ministerium „vom Bundesminsiter abwärts“ egal, so Stein.
„Das heißt, in Zukunft wird es kein Problem sein, dass der formelle Leiter der Bundeswahlbehörde (der Innenminister, Anm.) das Ergebnis noch nicht um 19.30 Uhr in derz ZiB verkünden kann, weil Sie ihm sagen werden, dass die Qualität vor geht“, resümierte Holzinger in Richtung Stein. Dem Bezirkshauptmann dankte er für seine offene Aussage und dafür, dass er auch Verantwortung für Fehler übernommen hatte: „Sie haben mir ein klein wenig das Vertrauen ins das Berufsbeamtentum zurückgegeben.“
http://www.fpoe.at ~ APA353 2016-06-22/14:08