Verfassungsausschuss gab grünes Licht für Dienstrechtsnovelle
Wien (APA) - Der Verfassungsausschuss hat am Mittwoch die Dienstrechtsnovelle 2016 abgesegnet. Sie bringt dutzende neue Detailregelungen - d...
Wien (APA) - Der Verfassungsausschuss hat am Mittwoch die Dienstrechtsnovelle 2016 abgesegnet. Sie bringt dutzende neue Detailregelungen - darunter Verbesserungen etwa für Polizisten bei außergewöhnlicher psychischer Belastung im Dienst. Behinderten Menschen wird der Zugang zum Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst erleichtert, Zeugen in Disziplinarverhandlungen bekommen mehr Rechte.
Für Richter wird eine Teilzeitmöglichkeit nach längerem Krankenstand etabliert. Zwischen Verwaltungs- und ordentlichen Gerichten wird mehr Durchlässigkeit geschaffen: Nach fünf Jahren Dienst kann ein Verwaltungsrichter auch ohne Richteramtsprüfung in eine ordentliches Gericht wechseln.
Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) hob vor allem die Anerkennung akuter psychischer Belastungsstörungen als Dienstverhinderungsgrund hervor. Damit vermeide man Gehaltseinbußen. Als Beispiel nannte sie psychische Probleme nach einer Bergung verwester Leichen oder ähnliche Ereignisse, mit denen Polizisten oder Feuerwehrleute konfrontiert sind.
Beschlossen wurde das Paket laut Parlamentskorrespondenz mit breiter Mehrheit; nur die NEOS meldeten Bedenken an. Sie vermissen eine finanzielle Rückstellung für die Neuregelung der Urlaubsersatzleistung und eine EU-konforme Anrechung von Vordienstzeiten. Deshalb werden sie voraussichtlich auch im Plenum gegen die Novelle stimmen.