Karlsruhe-Urteil stützt laut Experten EZB bei Anleihekäufen

Frankfurt/Karlsruhe (APA/Reuters) - Keine neuen Auflagen und Beschränkungen: Aus Sicht deutscher Volkswirte hat das Karlsruher Bundesverfass...

Frankfurt/Karlsruhe (APA/Reuters) - Keine neuen Auflagen und Beschränkungen: Aus Sicht deutscher Volkswirte hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur EZB-Krisenpolitik der Euro-Notenbank auch mehr Sicherheit für ihr laufendes Anleihen-Kaufprogramm gegeben.

Die Euro-Währungshüter kaufen seit März 2015 massiv Staatspapiere der Euro-Länder auf. Damit wollen sie der Konjunktur im Währungsraum auf die Sprünge helfen und die aus ihrer Sicht momentan zu niedrige Inflation anheizen. Manche Beobachter hatten spekuliert, die Richter in Karlsruhe könnten mit ihrer Entscheidung zum Krisenprogramm OMT zugleich neue Hürden für die aktuellen Anleihen-Käufe - unter Fachleuten „QE“ genannt - errichten.

„Mit der positiven Entscheidung zum OMT-Programm sind auch juristische Zweifel an einer erneuten Ausweitung des laufenden QE-Programms vom Tisch“, sagt etwa Johannes Mayr, Teamleiter Volkswirtschaft bei der BayernLB. „Karlsruhe hat keine zusätzlichen Obergrenzen eingezogen.“ Das laufende Anleihen-Kaufprogramm der EZB ist - einschließlich Hypothekenpapieren, Regionalbonds und seit kurzem auch Firmenanleihen - inzwischen auf 1,74 Billionen Euro angelegt. Erst vor kurzem hatten die Euro-Wächter das monatliche Kaufvolumen auf 80 von zuvor 60 Milliarden Euro aufgestockt.

Die Verfassungsrichter hatten Dienstag den Weg für die Euro-Rettungspolitik der EZB unter Auflagen freigemacht. Damit kann sie im Krisenfall unter Beteiligung der Bundesbank angeschlagene Euro-Länder mit dem Kauf ihrer Staatspapiere stützen. Sollte das bislang noch nie aktivierte Krisenprogramm OMT umgesetzt werden, müssen allerdings die 2015 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) genannten Auflagen beachtet werden. So darf die EZB unter anderem die Ankäufe nicht ankündigen. Ihr Volumen muss im Voraus begrenzt sein und zwischen Emission und Ankauf muss eine Mindestfrist liegen.

Nach Einschätzung von Carsten Brzeski, Deutschland-Chefvolkswirt der ING-Diba, stärkt das Urteil der Notenbank den Rücken zur Fortsetzung ihrer momentanen Wertpapier-Käufe. Sein Kollege Dirk Gojny von der National-Bank in Essen teilt diese Auffassung: „Der bestehende Spielraum des laufenden Programms wird durch das Urteil nicht eingeengt.“ Bisher dürfen nach den von der EZB gesetzten Obergrenzen bis zu 33 Prozent der ausstehenden Anleiheschulden eines Landes erworben werden. Auch pro Titel gilt ein Limit von 33 Prozent. Zwar können auch Bonds mit negativer Rendite erworben werden. Diese darf aber nicht niedriger sein als der aktuelle Einlagenzins, der bei minus 0,4 Prozent liegt.

Es gibt aber auch skeptischere Stimmen unter den Volkswirten. So könnte laut Commerzbank-Ökonom Michael Schubert der Richterspruch Folgen für die künftige Gestaltung des laufenden Anleihen-Programms haben. Die EZB habe selbst Limits gesetzt, um eine Überschreitung ihres Mandats zu verhindern. „Da die EZB einige der Obergrenzen schon einmal angehoben hat, würde sie sich mit einer erneuten merklichen Erhöhung dem Verdacht aussetzen, diese Ziele nicht ernst zu nehmen“, so der Volkswirt. Seine Überlegung: Die EZB könnte bei einer erneuten Lockerung ihrer Geldpolitik statt zum Anleihenprogramm zu anderen Werkzeugen wie den Leitzinsen greifen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

~ WEB http://www.ecb.int ~ APA600 2016-06-22/19:56