Ex-Meinl-Managerprozess - Heute wird Urteil gefällt

Wien (APA) - Im Prozess um den Vorwurf der Steuerhinterziehung und der Untreue gegen frühere Meinl-Manager und deren Steuerberater wird heut...

Wien (APA) - Im Prozess um den Vorwurf der Steuerhinterziehung und der Untreue gegen frühere Meinl-Manager und deren Steuerberater wird heute (Donnerstag) am Wiener Straflandesgericht ein Urteil fallen. Gegenstand der Anklage ist eine Gewinnschein-Konstruktion mit Stiftungen, womit rund 16 Mio. Euro Gewinn aus Meinl-Provisionen unversteuert nach Liechtenstein transferiert wurden.

Das Verfahren, das im September 2015 begonnen hatte, wurde von Richter Michael Tolstiuk geführt.

Auf der Anklagebank sitzen Ex-Meinl-Manager Johann Mantler, der im Aufsichtsrat der Meinl Success war, sowie ein Steuerberater und eine Steuerberaterin. Weiters ist die Steuerberatungskanzlei TPA Horwath nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz mitangeklagt, ihr droht eine Geldbuße. Der ebenfalls beschuldigte Francis Lustig, früher Unternehmenssprecher der Meinl European Land (MEL) und Aufsichtsratsvorsitzender der Meinl Success, ist erkrankt und nicht zum Prozess erschienen.

Staatsanwalt Michael Radasztics verwies auf den eigentlichen Zweck der Gewinnscheinkonstruktion: Diese sei nicht wegen eines Finanzierungsbedarfs der Angeklagten erstellt worden, weil die Geschäftsbeziehung zum Haus Meinl unsicher gewesen wäre. In Wahrheit habe die Gewinnscheinkonstruktion nur der Hinterziehung der Körperschaftsteuer gedient. Aus einem Investment von 255.000 Euro seien 16,8 Millionen Euro geworden, die unversteuert über „In-sich-Geschäfte“ nach Liechtenstein geflossen seien. Jemand anderer hätte die Gewinnscheine nicht zeichnen dürfen, das Geld sei bei einer Personengruppe geblieben.

Laut dem Vertreter der Finanz, Erich Leopold, handelt es sich nicht um eine „klassische Steuerhinterziehung, wo jede zweite Rechnung nicht versteuert wird“, sondern um „Steuerhinterziehung auf hohem Niveau“, die durch eine profunde Steuerprüfung aufgedeckt worden sei. „Hier ist die Spitze des Eisbergs angeklagt.“ Gemäß einer höchstgerichtlichen Entscheidung sei diese verdeckte Ausschüttung „dem Grunde nach fremdunüblich“, daher sei die verdeckte Ausschüttung zur Gänze nicht anzuerkennen.

Mantlers Verteidiger Herbert Eichenseder meinte, heute im Jahr 2016 sei man gescheiter als damals im Jahr 2004. Seitdem sei eine immense Zeitspanne verstrichen. Sein Mandant Mantler habe sich damals jedenfalls „beratungskonform“ verhalten und auf seinen Steuerberater vertraut. Daher könne man ihm nichts vorwerfen. Die Gewinnscheinkonstruktion sei ein übliches Modell und häufig angewandt worden.

Auch die Vertreter der beiden mitangeklagten Steuerberater verwiesen auf deren Unschuld und forderten Freisprüche für ihre Mandanten.

Die Angeklagten Johann Mantler und der - erkrankte - Francis Lustig haben in den Jahren 2002 bis 2007 über die Kapitalgesellschaften Flavus, Proventus und Firmus Wertpapiere und Immobilien für Meinl vermittelt. Die Erträge daraus betrugen 30,3 Mio. Euro. 16,8 Mio. Euro davon waren unversteuert nach Liechtenstein geflossen. Um das Geld in die Steueroase zu bringen hatten sich die Angeklagten einer Gewinnschein-Konstruktion bedient: Eine liechtensteinische Familienstiftung zeichnete einen Gewinnschein, den die Kapitalgesellschaft in Österreich ausgegeben hatte. Mit dem Gewinnschein war eine Beteiligung an den bisherigen und künftigen Gewinnen der Kapitalgesellschaft verbunden - für die liechtensteinische Stiftung ein äußerst lukratives Geschäft. Die Renditen für die Gewinnschein-Zeichner lagen bei 6.080 Prozent (Proventus), beim zweiten Deal (Firmus) lag die Rendite sogar bei 7.950 Prozent.

Die beiden österreichischen Gesellschaften Proventus und Firmus mussten wegen der Gewinnscheine den Großteil ihrer Gewinne nach Liechtenstein abliefern. Dort landete das Geld bei liechtensteinischen Familienstiftungen (Zamason und Kautus), die wechselseitig von Lustig und Mantler kontrolliert wurden. Die Gewinnscheine hatten also laut Anklage lediglich steuerliche Gründe gehabt, da die Proventus und die Firmus keinerlei Geldnot hatten und daher gar kein Kapital gebraucht hätten. Die Angeklagten hatten vorgebracht, dass sie das zusätzliche Geld aus den Gewinnscheinen für Immobilienprojekte in Osteuropa gebraucht hätten.

~ WEB http://www.meinlbank.com ~ APA177 2016-06-23/11:32