Prozess wegen versuchter Kindesentziehung in Salzburg beendet

Salzburg (APA) - Der Prozess am Landesgericht Salzburg gegen eine 50-Jährige wegen versuchter Kindesentziehung ist am Donnerstag mit einer b...

Salzburg (APA) - Der Prozess am Landesgericht Salzburg gegen eine 50-Jährige wegen versuchter Kindesentziehung ist am Donnerstag mit einer bedingten Einweisung der Frau in eine Anstalt für geistig abnorme, nicht zurechnungsfähige Rechtsbrecher beendet worden. Die Steirerin hatte am 5. November 2015 im Landeskrankenhaus eine Zweijährige auf den Arm genommen und wollte das Spital mit dem Mädchen offenbar verlassen.

Die Frau hatte in ihrer gerichtlichen Einvernahme allerdings von einem „Missverständnis“ auf der Kinderstation gesprochen. Auf der Suche nach einer Toilette sei ihr das Mädchen mit ausgestreckten Armen entgegen gelaufen. Sie habe es in die Arme genommen und gewartet, bis jemand kommt, schilderte die Steirerin. Die Staatsanwaltschaft ging jedoch davon aus, dass sie die Zweijährige mitnehmen habe wollen. Dem Krankenhauspersonal sei es schließlich gelungen, ihr das Kind abzunehmen.

Der neuro-psychiatrische Gerichtssachverständige Ernst Griebnitz hatte die Frau aufgrund einer schizoaffektiven Störung und ihres manisch-psychotischen Zustandes zur Tatzeit für zurechnungsunfähig erklärt. Sie war daher nicht schuldfähig. Die 50-Jährige wurde nach dem Vorfall in der Christian-Doppler-Klinik stationär betreut. Nach einigen Monaten trat dem ärztlichen Befund zufolge ein signifikanter Behandlungserfolg ein.

Die vorsitzende Richterin Gabriele Glatz ereilte heute zahlreiche Weisungen. Die ambulante Behandlung in der Klinik und die Medikamenteneinnahme muss fortgesetzt werden, weiters wurde völlig Abstinenz von Alkohol und Drogen verordnet. Zudem muss die 50-Jährige eine Psychotherapie absolvieren. Die Entscheidung des Gerichts ist bereits rechtskräftig.