Ex-Meinl-Managerprozess 2 - Richter: Sache war gut durchdacht
Wien (APA) - Der Schöffensenat habe es sich nicht leicht gemacht, erläuterte Richter Michael Tolstiuk das Urteil, das nach einem neunmonatig...
Wien (APA) - Der Schöffensenat habe es sich nicht leicht gemacht, erläuterte Richter Michael Tolstiuk das Urteil, das nach einem neunmonatigen Strafprozess unter Beiziehung von Gutachtern getroffen wurde: Die Stiftungen in Liechtenstein seien gegründet worden, „um hier eindeutig steuervermeidend vorzugehen“, sagte er: „Die Sache war gut durchdacht.“
Die Gewinnschein-Konstruktion wurde dazu verwendet, um Gelder von einer Gesellschaft in Österreich in eine Stiftung in Liechtenstein zu verfrachten, so der Richter. Ex-Meinl-Manager Johann Mantler und sein Steuerberater, der auch selber eine Funktion im Stiftungsnetzwerk und daher „Einfluss und Möglichkeiten“ hatte, wurden beide wegen Untreue und gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung verurteilt.
Mildernd wurden die lange Verfahrensdauer und die bisherige Unbescholtenheit der beiden gewertet. Erschwerend wirkte das Ausmaß der Taten, wodurch die Wertgrenze um das 45-fache überschritten wurde, sowie das Zusammentreffen der Steuerhinterziehung mit dem Verbrechen der Untreue, erläuterte der Richter.
Den Freispruch für die mitangeklagte Steuerberaterin begründete Tolstiuk damit, das sie ursprünglich von den anderen Angeklagten belastet worden sei, die Vorwürfe hätten sich aber nicht als wahr herausgestellt. Sie habe vielleicht ihrem Mentor, dem anderen Steuerberater, zu sehr vertraut, Vorsatz sei ihr aber nicht nachzuweisen. Daher wurde sie mangels subjektiver Tatseite freigesprochen. Dadurch wurde auch ihre nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz mitangeklagte Steuerberatungskanzlei TPA Horwath freigesprochen.
~ WEB http://www.meinlbank.com ~ APA278 2016-06-23/13:18