Deutsche Flugsicherung fordert Registrierung von Drohnen

Berlin/Wien (APA/dpa) - Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hält es für notwendig, Drohnen registrieren zu lassen. Die Registrierpflicht sollte...

Berlin/Wien (APA/dpa) - Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hält es für notwendig, Drohnen registrieren zu lassen. Die Registrierpflicht sollte in der geplanten Neufassung der Luftverkehrsordnung festgeschrieben werden, sagte der Vorsitzende der DFS-Geschäftsführung, Klaus-Dieter Scheurle, in Berlin. In Österreich ist das Drohnen-Flugwesen schon seit Beginn des Jahres 2014 detailliert reguliert.

Der deutsche Verkehrsminister Alexander Dobrindt hatte auf mögliche Gefahren durch Kollisionen und Abstürze hingewiesen und angekündigt, die Nutzung von Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm neu zu regeln. Diese sollten „künftig gekennzeichnet werden, um den Eigentümer identifizieren zu können“.

DFS-Chef Scheurle schlägt dazu vor, eine Chipkarte für Drohnenbesitzer einzuführen. Ähnlich wie bei der SIM-Karte fürs Mobiltelefon müsste jeder Drohnenpilot die Karte in seinem Fluggerät aktivieren, bevor ein Start möglich ist. Die DFS unterstützt auch die Absicht des Verkehrsministeriums, für gewerbliche Nutzer von Drohnen einen Führerschein einzuführen.

Seit Jänner 2015 haben nach DFS-Angaben Flugzeugpiloten im deutschen Luftraum 18-mal Drohnen gesichtet und diese Vorfälle gemeldet. Wer privat eine Drohne fliegen lässt, will damit meist spektakuläre Fotos aus der Luft machen - etwa bei Sportveranstaltungen, Konzerten oder einfach in der Freizeit.

In den USA gilt bereits seit Dezember 2015 eine Registrierungspflicht für privat genutzte Drohnen. Wer eines der Geräte per Fernbedienung fliegen lassen will, muss sich in einem Verzeichnis der Luftfahrtbehörde eintragen. Bis März hatten sich dort 408.000 Nutzer registriert. Nach Schätzungen von Experten werden im Laufe des Jahres 2016 in Deutschland rund 400.000 Drohnen in Gebrauch sein.

Die DFS ist seit Jahren an Forschungsprojekten mit unbemannten Flugsystemen beteiligt, zuletzt an den Tests mit Transportdrohnen der Deutschen Post DHL und der Technischen Hochschule Aachen (RWTH). Sie haben gezeigt, dass die automatische Be- und Entladung mit Paketen und die Flüge über einige Kilometer zwischen zwei Stationen funktionieren. „Die Interaktion mit anderen Luftfahrzeugen und damit die Voraussetzungen für eine faire und sichere Integration in den Luftverkehr wäre aus unserer Sicht ein nächster möglicher, aber auch notwendiger Forschungsschritt“, sagte Scheurle.

In Österreich wurde der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen, also Drohnen, mit der Novelle zum Luftfahrtgesetz (LFG), die am 1. Jänner 2014 in Kraft trat, reguliert. Demnach bedürfen alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, einer luftfahrtrechtlichen Bewilligung durch die Behörde. Dies ist die österreichische Flugsicherung „Austro Control“, wie deren Sprecher Markus Pohanka am Donnerstag der APA erläuterte.

Seit dem Inkrafttreten der Novelle wurden 1.200 Anträge zum Betrieb von Drohnen gestellt. „Etwa zwei Drittel davon wurden genehmigt“, sagte Pohanka. Er schränkte aber ein, dass nicht alle Genehmigungen auf Dauer erteilt werden. Es gibt zum Beispiel Drohnen, deren Betreibern nur eine Erlaubnis für einen Dreh oder einen bestimmten Tag ausgestellt wurde.

Drohnen werden laut LFG in verschiedene Klassen unterteilt. Die „Austro Control“ ist allerdings nur für die luftfahrtrechtliche Bewilligung zuständig. Dass Betreiber andere relevante Bestimmungen einhalten, liegt in ihrer eigenen Verantwortung. Das betrifft zum Beispiel den Datenschutz, Bewilligungen zum Betrieb innerhalb von Sicherheitszonen, das Gewerberecht oder den Naturschutz.