Deutsches Gericht kritisiert verschleppte Exportgenehmigung für G36

Berlin (APA/dpa) - Ein deutsches Gericht hegt im Prozess um die ausstehende Genehmigung für den Export des deutschen Sturmgewehrs G36 nach S...

Berlin (APA/dpa) - Ein deutsches Gericht hegt im Prozess um die ausstehende Genehmigung für den Export des deutschen Sturmgewehrs G36 nach Saudi-Arabien Zweifel an der Haltung Berlins. Der Hersteller Heckler & Koch hat das nationale Amt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) verklagt, weil es seit zweieinhalb Jahren auf eine Ausfuhrgenehmigung für Teile des G36-Gewehrs in das Königreich wartet.

In der mündlichen Verhandlung ließ das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main erkennen, dass es den langen „Klärungsprozess“ beim Staat für problematisch hält. Ein Urteil wurde für den Nachmittag erwartet. Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien sind unter anderem wegen der dortigen Menschenrechtslage umstritten.

Die Anwälte des Unternehmens aus Oberndorf (Baden-Württemberg) sagten, der Bund müsse zu einer Entscheidung verpflichtet werden. Diese dürfe nicht über Jahre verschleppt werden, da das Unternehmen mit früherer Genehmigung der Regierung vertragliche Verpflichtungen eingegangen sei. Die Lage in Saudi-Arabien habe sich seitdem nicht geändert. Dagegen argumentierten Vertreter des Bafa, man müsse zunächst die regionale Sicherheitslage im Nahen Osten weiter beobachten. Das G36 könne auch in andere Länder exportiert werden. Das Unternehmen habe keinen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung.

In Saudi-Arabien gibt es seit längerem eine Lizenzfertigung von G36-Gewehren. Das Unternehmen beziffert den Auftrag auf einen Wert von rund 537.000 Euro.