BEGAS-Prozess - Schweifer beteuert seine Unschuld

Eisenstadt (APA) - Der BEGAS-Prozess in Eisenstadt ist am Donnerstagnachmittag für die Urteilsberatung des Schöffensenats unterbrochen worde...

Eisenstadt (APA) - Der BEGAS-Prozess in Eisenstadt ist am Donnerstagnachmittag für die Urteilsberatung des Schöffensenats unterbrochen worden. In ihrem Schlussplädoyer verlangte die Anklägerin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft für Ex-BEGAS-Vorstand Reinhard Schweifer eine schuld- und tatangemessene Bestrafung. Schweifer beteuerte zum Abschluss seine Unschuld.

Der frühere BEGAS-Manager habe auf der kollektivvertraglichen Anpassung seines Vorstandsgehalts bestanden. Seine im Verfahren dargelegte Verantwortung könne „nicht aufrecht erhalten werden“, stellte die Anklägerin fest. Der Ex-Vorstand habe auch seine Gehaltsabrechnung gekannt und deshalb von der Erhöhung gewusst - er hätte sie auch rückgängig machen müssen.

Schweifer habe zwar, wie ein Zeuge bemerkte, in der BEGAS „die zweite Geige“ gespielt, er sei jedoch mit Rudolf Simandl am ersten Punkt im Unternehmen gesessen, sagte Piroska Vargha, die Anwältin der Energie Burgenland, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hat. Das 2012 aus der Fusion von BEWAG und BEGAS gebildete Unternehmen fordert von Schweifer 298.768 Euro Schadenersatz.

Philipp Metlich, der Verteidiger des Ex-BEGAS-Managers, bat für seinen Mandanten um einen Freispruch. „Jetzt sitzt nicht der da, der die ganzen Verhandlungen geführt hat“ nahm er auf den Hautangeklagten Simandl Bezug, der nicht an der Verhandlung teilnimmt, weil er nicht prozessfähig ist.

Kein einziges Beweisergebnis im Verfahren sei zutage getreten, wonach Schweifer es für gewiss gehalten habe, dass die Valorisierung nicht Bestandteil seines Vertrages gewesen wäre. Beim Vorwurf der Untreue brauche es jedoch diese Gewissheit.

Schweifer selbst wandte sich nochmals mit einer ausführlichen, teils emotionalen Darlegung der Vorgänge aus seiner Sicht an das Gericht. Dass sein Gehalt zwei bis drei Jahre eingefroren werden und erst dann wieder steigen sollte, sei nie Thema der Vertragsverhandlungen gewesen. Eine Gehaltsänderung während der Laufzeit des Vertrages hätte auch zu einer Vertragsänderung führen müssen, argumentierte der Beschuldigte.

„Das Einzige was ich gemacht habe, war die Erfüllung eines beschlossenen und unterschriebenen Vertrages“ sagte er zum Abschluss „Für mich hat der Vertrag gelebt“ die kollektivvertragliche Anpassung sei kein Thema gewesen „Ich kann mir hier nichts vorwerfen“. Er habe sich in seinem ganzen Berufsleben nichts zuschulden kommen lassen. „Ich bitte um ein gerechtes Urteil“, sagte Schweifer.

~ WEB http://www.energieburgenland.at ~ APA386 2016-06-23/15:25