Deutsche Regierung bleibt nach G36-Urteil bei kritischer Haltung

Berlin (APA/Reuters) - Die deutsche Bundesregierung bleibt auch nach der Gerichtsentscheidung zur Exportgenehmigung für Teile des G36-Sturmg...

Berlin (APA/Reuters) - Die deutsche Bundesregierung bleibt auch nach der Gerichtsentscheidung zur Exportgenehmigung für Teile des G36-Sturmgewehrs nach Saudi-Arabien bei ihrer kritischen Haltung zu solchen Geschäften. Das Wirtschaftsministerium nahm am Donnerstag das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts zur Kenntnis.

Das Ministerium kündigte an: „Es wird nun nach den vorgesehenen rechtlichen Verfahren eine Sachentscheidung getroffen und dem Antragsteller zugestellt werden“. Das Gericht habe allerdings nur entschieden, dass das zuständige Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) verpflichtet sei, eine Entscheidung zu fällen, nicht, dass es die beantragte Genehmigung zu erteilen habe, hob das Ministerium hervor.

Es verwies auf die grundsätzlich kritische Haltung von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel zum Export von Kleinwaffen in unsichere Regionen. Solche Waffen seien gefährlich und in Konflikten „leicht verbreitbar und schwer kontrollierbar“. Auf seine Initiative hatte die deutsche Bundesregierung daher 2015 in neuen Kleinwaffengrundsätzen festgelegt, dass künftig neue Lizenzproduktionen von Kleinwaffen in Drittstaaten untersagt sind. Eine solche Fabrik, wie die existierende in Saudi-Arabien, wäre heute nicht mehr genehmigungsfähig. Gabriel hat wiederholt deutlich gemacht, dass er eine G36-Zulieferung kritisch sieht und eine Genehmigung nicht befürworten würde. Das deutet nach Angaben aus Ministeriumskreisen auf eine Ablehnung im konkreten Fall hin.

Das Frankfurter Verwaltungsgericht hatte auf Klage des Waffenbauers Heckler & Koch entschieden, dass die deutsche Bundesregierung ihre Entscheidung über den Export von Bauteilen des Sturmgewehrs G36 nicht länger hinauszögern darf.