Hypo-U-Ausschuss - Bures will künftig auch ausländische Zeugen

Wien/Klagenfurt (APA) - Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) sieht im zu Ende gehenden Hypo-U-Ausschuss eine „gelungene Premiere“ für d...

Wien/Klagenfurt (APA) - Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) sieht im zu Ende gehenden Hypo-U-Ausschuss eine „gelungene Premiere“ für die neuen Verfahrensregeln. Für künftige Ausschüsse wünschte sich die Vorsitzende im APA-Gespräch, dass sich ausländische Auskunftspersonen nicht mehr so einfach einer Befragung entziehen können: Ein Erscheinen soll für EU-Bürger Pflicht werden, forderte Bures.

Weil im Hypo-Skandal die Bayrische Landesbank vor und bei der Notverstaatlichung der Hypo eine „entscheidende Rolle“ gespielt hatte, wäre es aus Sicht der Präsidentin „natürlich wichtig“ gewesen, deren frühere Vorstände im U-Ausschuss in Wien zu befragen. Die BayernLB-Manager waren zwar geladen, sagten aber ab - durchaus zu Recht, denn im Hohen Haus Rede und Antwort stehen muss man derzeit nur, wenn man einen Wohnsitz im Inland hat. Bures würde diesen Personenkreis gerne ausweiten: In Zukunft sollen ihren Vorstellungen zufolge alle EU-Bürger verpflichtet sein, einer Ladung zu folgen. Dafür bräuchte es bilaterale Abkommen, die es ohnehin in vielen anderen Bereichen auch gebe, erklärte Bures.

Prinzipiell hat sich die neue Verfahrensordnung aber „bewährt“, findet Bures. „Ich bin froh, dass es gelungen ist, mit diesem neuen Instrument des Untersuchungsausschusses die Kontrollarbeit des Parlaments zu stärken.“ Wichtigste Neuerung war, dass die Opposition, also die Minderheit, mehr Rechte bekommen hat, vom Einsetzen des Ausschusses bis zu Zeugenladungen. Vieles beim Ablauf sei über die Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam besprochen worden, lobte Bures durchaus die Zusammenarbeit der Parteien. Der Hypo-U-Ausschuss sei sowohl im Hinblick auf das Minderheitsrecht als auch die Stärkung der Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen eine „gelungene Premiere“ gewesen.

Positiv sei auch, dass man mit Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes - dieser agiert als Streitschlichter - eine rechtliche Basis für künftige Ausschüsse habe - etwa dass Schwärzungen unzulässig sind und Zeugen eine Beugestrafe bekommen, wenn sie nicht kommen. Dass die Hypo-Nachfolgerin Heta keine Akten liefern musste, obwohl sie dem Steuerzahler gehört, sei „nicht ein Manko der Verfahrensordnung“. Bures verwies darauf, dass es dem Gesetzgeber frei stehe, die gültige Regelung zu ändern - wenn sich dafür im Parlament eine Zweidrittelmehrheit finde.

Die Nationalratspräsidentin selbst hatte gemäß den neuen Regeln den Vorsitz des Ausschusses inne. Teile der Opposition kritisieren, dass die Parlamentspräsidenten ohnehin mit ihren sonstigen Aufgaben ausgelastet seien und sich nicht vertiefen könnten. Bures dagegen verteidigt die Entscheidung, dass die Präsidenten den U-Ausschussvorsitz führen, als „richtig“. Was die Frage betreffe, ob man als Vorsitzende „im Wettstreit des besten, größten, präzisesten Aufklärers“ sei, zeige die Verfahrensordnung eine „klare Regelung“: Sie sei formal nicht einmal Mitglied des Ausschusses, sondern habe dafür zu sorgen, „dass die Abläufe eingehalten werden, dass es eine objektive Vorsitzführung gibt“, und habe darauf zu achten, dass die Empfehlungen des Verfahrensanwalts und des Verfahrensrichters zum Persönlichkeitsschutz auch eingehalten werden.

Den Vorsitz im Hypo-U-Ausschuss hat Bures zum überwiegenden Teil selbst geführt - das sei ihr wichtig gewesen, denn „der erste Untersuchungsausschuss Neu setzt Pflöcke für zukünftige Ausschüsse“. Auch sei „Kontinuität wichtig“, erklärte Bures. „Es muss einen Hauptverantwortlichen geben“. Bures kann sich durchaus vorstellen kann, dass in künftigen U-Ausschüssen auch der Zweite oder Dritte Präsident die Hauptverantwortung übernehmen könnten. Sich zwischendurch vertreten zu lassen sei in Ordnung.

Die Kritik aus Teilen der Opposition, dass die neue Funktion des Verfahrensrichters eher umsonst sei, teilt Bures nicht. Überdies sei diese Einschätzung „ein bisschen voreilig“, immerhin stehe eine seine größte Aufgabe - die Erstellung des Abschlussberichts - erst bevor, erinnerte Bures. Sie habe „großes Vertrauen“ in Walter Pilgermair, betonte die Präsidentin. Im Unterschied zum von einem Ministerium beauftragten Griss-Bericht werde der Abschlussbericht des Parlaments „transparente, nachlesbare Protokolle“ und Aussagen unter Wahrheitspflicht bieten. Die Berichte der Griss-Kommission und des Rechnungshofes seien für die Ausschussarbeit „sehr hilfreich“ gewesen, insgesamt sei aber „die Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss wesentlich umfassender“ gewesen.

„Ein Untersuchungsausschuss kann natürlich nicht das Geld zurückbringen“, räumte Bures zum Milliarden-Desaster Hypo ein. Aber er könne herausfinden, „wie konnte das passieren und was kann der Gesetzgeber tun, um zu verhindern, dass so etwas jemals wieder passiert“, erklärte sie. „Man kann etwas ans Licht bringen und die Lehren daraus ziehen.“ Vieles sei schon geändert worden, so hohe Landeshaftungen wie bei der Hypo Alpe Adria wären etwa heute nicht mehr möglich, betonte Bures. Man könne aber durchaus weitere Änderungen überlegen. Bures denkt hier etwa daran, die Funktion der Staatskommissäre auf neue Beine zu stellen - in welche Richtung, wollte sie sich noch nicht festlegen.

(Das Gespräch führten Susanne Puller/APA und Philip Stotter/APA)