„Polizisten sind Bastarde“ ist in Deutschland nicht immer Beleidigung
Karlsruhe (APA/AFP) - Das öffentliche Zeigen der Buchstabenkombination ACAB als Abkürzung für „All Cops Are Bastards“ (Alle Polizisten sind ...
Karlsruhe (APA/AFP) - Das öffentliche Zeigen der Buchstabenkombination ACAB als Abkürzung für „All Cops Are Bastards“ (Alle Polizisten sind Bastarde) ist in Deutschland an sich noch keine strafbare Polizistenbeleidigung. Eine Verurteilung setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht, wie das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss entschied.
Die Verfassungshüter hoben damit Verurteilungen von Fußballfans wegen Beleidigung auf. Einer der Kläger hatte auf der Hose im Gesäßbereich die gut lesbaren Buchstaben ACAB getragen und war auf dem Weg aus einem Fußballstadion an Bereitschaftspolizisten vorbeigelaufen. Im zweiten Fall hatte der Kläger gemeinsam mit anderen die Buchstaben aus einem Transparent gelöst und während eines Fußballspiels im Stadion hochgehalten.
Die Verfassungshüter verwiesen nun darauf, dass die Äußerung zunächst eine nur „allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck“ bringe und insoweit noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Eine Beleidigung liege erst vor, wenn die Parole „personalisiert“ an eine überschaubare und abgegrenzte Gruppe von Polizisten gerichtet sei.