Klagenfurter Hypo-Prozess gegen Anwalt - Die Gutachter waren am Wort
Klagenfurt (APA) - Im Prozess gegen den Klagenfurter Anwalt Alexander Klaus im Zusammenhang mit einem Vorzugsaktiendeal der Kärntner Hypo im...
Klagenfurt (APA) - Im Prozess gegen den Klagenfurter Anwalt Alexander Klaus im Zusammenhang mit einem Vorzugsaktiendeal der Kärntner Hypo im Jahr 2006 am Landesgericht Klagenfurt hat ein Gutachter am Freitag die Vorzugsaktien als „Fremdkapital mit besonderen Eigenschaften“ definiert. Der Angeklagte, dem neben Untreue auch Beitragstäterschaft zur Bilanzfälschung vorgeworfen wird, wies weiterhin jede Schuld von sich.
Klaus war im fraglichen Zeitraum sowohl Anwalt der Hypo als auch der Investorin Ingrid Flick. In ihrem Auftrag und für die Flick Privatstiftung kaufte er Hypo-Vorzugsaktien mit Put-Optionen als Rückkaufgarantie. Aus Sicht der Anklage und eines früheren Gutachtens war in dieser Kombination eine zu hohe Dividende gezahlt worden. Damit habe Klaus zur Schädigung der Bank beigetragen, so der Staatsanwalt. Außerdem müsse er als Bank-Anwalt auch gewusst haben, dass die Verkaufserlöse nicht als Eigenkapital hätten qualifiziert werden dürfen.
Der Sachverständige für das Bank- und Kreditwesen, Hans-Peter Wilhelmer, bezeichnete die Vorzugsaktien als „hybride Anlageform“, „Fremdkapital mit besonderen Eigenschaften“ und eine „Mischung aus Eigen- und Fremdkapital“. Für ihn stellte die Rückkaufgarantie keine hundertprozentige Sicherheit dar. Die Aktien hätten sich im Falle einer Insolvenz in der Position der Nachrangigkeit befunden, die Put-Option wäre wirkungslos gewesen, und das Nominale hätte in einem solchen Szenarium nicht ausbezahlt werden können.
Wilhelmer bewertete die Vorzugsaktien als Langfristveranlagung, das hätten die Aussagen der Zeugen ergeben. Der Put sei lediglich die Möglichkeit, die Papiere vorzeitig zurückzugeben. Laut seinem Gutachten lag die Bandbreite der Zinsen für Hybridveranlagungen in den Jahren 2006 bis 2008 zwischen 5,9 und knapp 7 Prozent. Die Hypo hat für die Vorzugsaktien eine Dividende von 6 Prozent gezahlt. Als Fremdkapital hätte man die Aktienerlöse jedoch steuerlich geltend machen und dadurch einen finanziellen Vorteil erzielen können, rechnete der Sachverständige vor. Für Eigenkapital hätte die Hypo zum damaligen Zeitpunkt laut Wilhelmer mehr als 8 Prozent zahlen müssen.
Der Wirtschaftsprüfer Hans Bodendorfer legte ausführlich dar, dass die Hypo-Vorzugsaktien nicht als Eigenkapital und damit auch nicht als Eigenmittelerhöhung im Konzern hätten gewertet werden dürfen. Denn das wirtschaftliche Eigentum sei nicht von der Hpyo International an die Käufer der Vorzugsaktien übergegangen, erläuterte Bodendorfer. Aus seiner Sicht haben die Investoren bei diesem Produkt auch kein Risiko getragen.
Zuvor hatte der Angeklagte in einem ergänzenden Vortrag weiterhin jede Schuld bestritten. So würden die von ihm gelegten Honorarnoten beweisen, dass er die Hypo lediglich in arbeits- und medienrechtlichen Fragen sowie bei den Themen Swap und Kredite beraten habe, mit der Refinanzierung der Bank habe er nichts zu tun gehabt. Für bankrechtliche Belange habe die Hypo einen Wiener Anwalt gehabt, erklärte Klaus. Er sei bei dem Vorzugsaktien-Geschäft von einer Win-Win-Situation für die Hypo und seine Mandantin ausgegangen, andernfalls hätte er bei diesem Geschäft nie mitgewirkt. Darüber hinaus verfüge er weder über ein bilanzrechtliches Spezialwissen noch eine steuerrechtliche Ausbildung.
An diesem Verhandlungstag war auch wieder der Ex-Hypo-Vorstand Wolfgang Kulterer als Zeuge für eine ergänzende Einvernahme geladen. Er hatte in seiner ersten Befragung angegeben, mit Klaus in einem Vier-Augen-Gespräch einmal über die Eigenmittelproblematik der Put-Option gesprochen zu haben. Der beisitzende Richter Gernot Kugi wollte Details über dieses Gespräch wissen. Das sei zehn Jahre her, er könne sich an Einzelheiten nicht mehr erinnern, sagte Kulterer.
Auf die Frage des Richters, ob er Klaus zu Themen der Bilanzierung zu Rate gezogen haben, antwortete Kulterer. „Auf diese Idee wäre ich nie gekommen, Klaus ist ein Rechtsanwalt, er hat keine Ahnung, was in einer Bilanz passiert, er ist dafür nicht kompetent. Das ist eine Frage für Spezialisten.“
Die Verhandlung wurde schließlich auf 6. Juli vertagt.