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Klinik muss „Sexy Cora“-Witwer hohen Schadenersatz zahlen

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Zwischen 140.000 und 824.000 Euro müssen Klinik und Narkoseärztin dem Witwer bis 2022 zahlen. In dem Betrag sind Unterhaltszahlungen, Schmerzensgeld, Behandlungs- und Beerdigungskosten enthalten.

Hamburg – Mehr als fünf Jahre nach dem Tod der deutschen Pornodarstellerin „Sexy Cora“ bei einer Schönheitsoperation ist eine Hamburger Klinik zu einer hohen Schadenersatzzahlung verurteilt worden. Wie eine Zivilkammer am Landgericht am Freitag verkündete, müssen die Klinik und die Narkoseärztin dem Witwer eine Summe zwischen 140.000 und 824.000 Euro zahlen.

In dem Betrag sind Unterhaltszahlungen, Schmerzensgeld, Behandlungs- und Beerdigungskosten enthalten. Für die Jahre von 2013 bis 2022 soll der Witwer eine monatliche Zahlung von 5.733 Euro erhalten. Auf diesen Betrag werden eigene Einkünfte des Klägers angerechnet, darum schwankt die mögliche Gesamtsumme sehr stark. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Carolin Wosnitza, wie „Sexy Cora“ mit bürgerlichem Namen hieß, hatte sich im Jänner 2011 zum fünften Mal die Brüste vergrößern lassen wollen. Während der OP erlitt die 23-Jährige aufgrund von Sauerstoffmangel schwerste Hirnschäden, an denen sie wenige Tage später starb. Ihr Mann Tim war auch ihr Manager und lebte von ihren Einnahmen. Das Landgericht hatte die an der Operation beteiligte Narkoseärztin 2013 wegen fahrlässiger Tötung zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. (APA/dpa)