Weißer Ring will Anspruch auf Hilfe
Bei jedem siebten Einbruchsopfer treten psychische Probleme auf. Die Opferhilfsorganisation fordert für diese Menschen Verbesserungen.
Innsbruck –Fenster eingeschlagen, eine Tür aufgezwängt oder die unversperrte Tür benutzt, um in die Räumlichkeiten einzudringen. Auch am vergangenen Wochenende meldete die Tiroler Polizei wieder etliche Einbrüche. Doch während sich die Berichterstattung oft nur auf die Täter konzentriert, bleiben die Einbruchsopfer zurück. Zum materiellen Schaden kommt dann noch die Angst. In 15 Prozent der Fälle treten bei Opfern von Einbrüchen psychische Probleme auf. Vier Prozent entwickeln ein manifestes psychisches Trauma. Das ist bei bis zu zehn Einbrüchen in Tirol am Tag eine enorme Zahl. Denn die Traumatisierungsgefahr bei Einbrüchen, die in Abwesenheit der Bewohner stattfinden, wird oft komplett unterschätzt.
Die Opferschutzorganisation Weißer Ring fordert daher eine erhöhte Sensibilisierung der betroffenen Behörden und einen gesetzlichen Anspruch auf psychologische Hilfe für alle, die sie brauchen. Der Eingriff in die Privatsphäre, die Zerstörung des vermeintlich sicheren Zuhauses hinterlässt bei allen Opfern Spuren. Gefühle der Unsicherheit, der Beklemmung, Schlafstörungen und Unruhe sind ganz „normale“ Reaktionen auf diesen Übergriff. Bei vielen Opfern bessern sich diese Symptome. In vielen Fällen aber auch nicht. Panikattacken, Angststörungen oder sogar ein Wohnungswechsel können die Folgen sein.
Udo Jesionek, Präsident des Weißen Ringes: „Derzeit sind uns die Hände gebunden, wenn es darum geht, Opfern von Einbrüchen, die in deren Abwesenheit stattfanden, angemessen zu unterstützen. Das Gesetz sieht eine kostenlose juristische und psychosoziale Prozessbegleitung nur für Gewaltopfer vor. Das bedeutet, Einbruchsopfer sind erst dann prozessbegleitungsberechtigt, wenn sie vom Täter bedroht wurden.“ Das wäre eine Lücke in der Unterstützung, die man im Interesse der Opfer gerne schließen würde.
Geschäftsführer Dina Nachbaur fordert daher: „Der Anspruch auf kostenlose Psychotherapie muss sich an den Bedürfnissen des Opfers orientieren. Die Hilfsbedürftigkeit eines Verbrechensopfers, egal, um welches Verbrechen es sich handelt, muss prinzipiell für eine Unterstützung ausreichen.“ (TT, mw)
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