ILO: Arbeitsrechtliche Regeln gut für internationale Handelsabkommen

Genf (APA/sda) - Arbeitsrechtliche Bestimmungen in Handelsvereinbarungen führen zu keinem Rückgang von Handelsentwicklungen. Sie erleichtern...

Genf (APA/sda) - Arbeitsrechtliche Bestimmungen in Handelsvereinbarungen führen zu keinem Rückgang von Handelsentwicklungen. Sie erleichtern und strukturieren den Arbeitsmarktzugang und erhöhen Handelsgewinne, so das Ergebnis einer am Montag veröffentlichten neuen Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Die Aufnahme von arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Handelsvereinbarungen erhöht laut Studie die Handelsgewinne im Durchschnitt um 28 Prozent. Damit wird ein besserer Effekt erzielt als bei Vereinbarungen, die Arbeitsrechte nicht berücksichtigen (26 Prozent).

Die Vertragspartner seien sich dessen immer mehr bewusst, sagte ILO-Ökonomin Marva Corley. In den meisten Handelsvereinbarungen, welche seit 2013 geschlossen wurden, haben Vorschriften zur Arbeit darum mehr Gewicht. Sie erleichtern den Zugang zu den Arbeitsmärkten, insbesondere auch für Frauen. Dies wiederum wirkt positiv auf die Erwerbsquote aus, also das Verhältnis der Erwerbspersonen im Vergleich zur Wohnbevölkerung.

Zugleich weisen die Autoren der Studie auf negative Folgen von internationalem Handel hin. So führen die Autoren Einkommensungleichheiten auch auf die Liberalisierung zurück. Die Klauseln in den Handelsabkommen zielten mehrheitlich nämlich auf die Einhaltung bestehender Normen und Gesetze.

Die Studie verzeichnet einen Anstieg der weltweiten Handelsvereinbarungen. 2014 fanden fast 55 Prozent der Exporte im Rahmen von bi- und multilateralen Handelsvereinbarungen statt (zum Vergleich: 1995 waren es noch 42 Prozent). Gleichzeitig ist festzustellen, dass in verstärktem Maße arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen in Handelsvereinbarungen aufgenommen werden, über 80 Prozent der Vereinbarungen seit 2013 beinhalten arbeitsrechtliche Rahmenanforderungen.

~ WEB http://www.ilo.org ~ APA322 2016-07-18/14:07