Flugverspätung bei TUIfly beschäftigt EuGH

Karlsruhe, 19. Jul (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet bald über eine Ausweitung der Rechte von Fluggästen bei Verspätungen. Konkrete gehe es um die Klage von Touristen, die auf dem Weg in den Urlaub von Hamburg auf die Kanaren-Insel Fuerteventura ihren Anschlussflug verpasst haben, teilte der Bundesgerichtshof, der die Frage zur Klärung an den EuGH verwiesen hat, am Dienstag mit. Der Zubringerflug der Fluggesellschaft TUIfly habe sich um 20 Minuten verspätet, weshalb die Gäste den Anschlussflug mit einer anderen Fluggesellschaft verpasst hätten. Die Kläger seien erst 14 Stunden später am Ziel eingetroffen und verlangten nun eine Zahlung von jeweils 400 Euro als Ausgleich für die beschwerliche Anreise. Gebucht worden seien die Flüge durch das Reisebüro der Kläger. Nach Ansicht der BGH-Richter ist es rechtlich unklar, ob in dieser Konstellation ein Anspruch vorliegt. Üblicherweise haben Fluggäste in der EU Anrecht auf eine Entschädigung, wenn sich die Ankunft am Ziel um mehr als drei Stunden verspätet. (AZ: X ZR 138/15) (Reporter: Peter Maushagen und Ursula Knapp, redigiert von Till Weber. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 069-7565 1312 oder 030-2888 5168)